Willkommen in der Heimat!
Jetzt ist Türkei-Zeit. Genießt euren Urlaub! Stillt eure Sehnsucht mit euren Liebsten! Möge alles nach euren Wünschen verlaufen!
Eine lange und anstrengende Sıla-Yolu-Reise ist zu Ende gegangen. Vor euch liegt nur noch eine letzte Etappe bis in eure Heimat. Jetzt ist es an der Zeit, eure Sehnsucht zu stillen. Eure Liebsten warten auf euch. Fahrt nicht zu schnell! Seid vorsichtig!
Die Türkei kann über fünf Grenzübergänge betreten und verlassen werden. An der bulgarischen Grenze sind das Kapıkule, Hamzabeyli und Dereköy.
An der griechischen Grenze sind es İpsala und Pazarkule.
Kapıkule ist mit 12 Ein- und 12 Ausfahrtsbuchten der größte Zollübergang Europas.
Im Gespräch mit den Verwaltungsbeamten von Edirne und den Verantwortlichen der Regionalen Zoll- und Handelsdirektion Thrakien am Grenzübergang Kapıkule wurde erklärt, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, um die Ein- und Ausreise während der Reisesaison zu erleichtern: „Wir versuchen, je nach Auslastung mit zusätzlichen Maßnahmen den besten Service zu bieten. Die Wartezeiten an den türkischen Grenzen entstehen meist durch Verzögerungen auf der gegenüberliegenden Seite. Um die Anzahl der Fahrzeuge im Zwischenbereich zu verringern, lassen wir nur so viele Fahrzeuge vom Zollgelände ausfahren, wie auf der Gegenseite eingefahren sind. Kapıkule ist Europas größter Grenzübergang und bietet mit 12 Ein- und 12 Ausfahrtsbuchten einen entsprechenden Service. Wir empfehlen unseren Bürgern, vorrangig diesen Übergang zu nutzen. Je nach Auslastung können auch die anderen Übergänge gewählt werden.“
Da viele am selben Tag losfahren, kann es an den Grenzübergängen besonders an Wochenenden zu langen Wartezeiten kommen. Die Tage mit der geringsten Auslastung sind Montag, Dienstag und Mittwoch.
Zwischen dem 15. Juni und dem 15. September besteht die Möglichkeit, alle Grenzübergänge in Thrakien live zu beobachten. Unter der Webadresse https://trakya.ticaret.gov.tr/yayinlar/canli-kameralar könnt ihr auf Livekameras zugreifen und euch über die aktuelle Situation informieren. Auch über die Social-Media-Kanäle der Thrakien-Zollverwaltung werden aktuelle Informationen geteilt.
An den türkischen Grenzübergängen kommt auch dieses Jahr das Gesichtserkennungssystem zum Einsatz. Jeder Ein- und Ausreisende wird per Kamera gescannt und das Bild mit dem Passfoto abgeglichen. Daher müssen alle Personen das Fahrzeug verlassen und sich scannen lassen. Auch wenn während der Ferienzeit mögliche Erleichterungen angekündigt wurden, gibt es dazu derzeit noch keine endgültige Entscheidung.
Haltet euch an die Verkehrsregeln, wenn ihr in der Türkei unterwegs seid. Fahrt nicht zu schnell! Die Sicherheit eurer Liebsten und von euch selbst sollte immer Priorität haben!
Mit der neuen Regelung sind die Verkehrsstrafen dieses Jahr deutlich gestiegen. Es gibt viele feste und mobile Radargeräte sowie Geschwindigkeitsüberwachungskorridore.
Sofern nicht anders ausgeschildert, gelten in der Türkei folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
In der Türkei können Autobahnen und Brücken nur mit dem HGS-System (Schnellpasssystem) genutzt werden. Auf manchen Autobahnen gibt es jedoch noch Barzahlungsstationen. HGS-Karten sind in PTT-Filialen und weiteren Verkaufsstellen erhältlich.
Wenn ihr eure HGS-Karte innerhalb von 15 Tagen nach der ersten Nutzung aufladet, fallen keine rückwirkenden Strafen an.
Wenn ihr Radar-, EDS- oder andere Verkehrsbußgelder habt, die im System erfasst wurden, könnt ihr die Türkei nicht verlassen, ohne diese zu bezahlen. Die Zahlung ist per Kreditkarte oder bar an den Schaltern an der Grenze möglich, was jedoch zu Verzögerungen führt.
Daher wird empfohlen, vor der Grenzfahrt eine Strafabfrage durchzuführen.
Bußgelder für ausländische Kennzeichen könnt ihr im Digitalen Steuerportal der Türkei unter https://dijital.gib.gov.tr im Bereich „Zahlungen für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen“ einsehen.
Strafen für Brücken- und Autobahnübertretungen könnt ihr auf www.webihlaltakip.kgm.gov.tr oder über euer E-Devlet-Konto abfragen.
In der Türkei lebende türkische Staatsbürger können ihre im Ausland registrierten Fahrzeuge laut Gesetz zwei Jahre in der Türkei lassen. Für Rentner gilt sogar eine Frist von vier Jahren.
Informiert euch bitte im Vorfeld über eure individuellen Voraussetzungen. Während des Aufenthalts darf das Fahrzeug nur vom rechtmäßigen Eigentümer sowie dessen im Ausland lebendem Ehepartner, Kindern oder Eltern genutzt werden.
In der Türkei wohnhafte Ehepartner, Kinder oder Eltern dürfen das Fahrzeug nicht nutzen. Auch wenn der Eigentümer im Fahrzeug sitzt, dürfen keine anderen Personen das Fahrzeug fahren – außer in Notfällen.
Wenn ihr das Fahrzeug in der Türkei lasst und ins Ausland reist, müsst ihr es entweder bei der Zollbehörde abgeben oder eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass es nicht genutzt wird.
Solange sich der Eigentümer im Ausland befindet, darf das Fahrzeug nicht genutzt werden.
Aktuelle und detaillierte Informationen zu ausländischen Fahrzeugen in der Türkei findet ihr auf der Website des türkischen Handelsministeriums: