Trotz eines faktischen Baustopps hält die türkische Regierung an der Rechtsgültigkeit des Investitionsabkommens mit dem chinesischen Elektroautobauer BYD fest. Wie das Ministerium für Industrie und Technologie am Donnerstag mitteilte, seien die Vereinbarung, alle darin festgelegten Bedingungen sowie die Garantien des Unternehmens gegenüber dem Staat unverändert wirksam.
BYD hatte Pläne für ein Produktionswerk in der westtürkischen Provinz Manisa mit einer Jahreskapazität von 150.000 Fahrzeugen angekündigt. Nach Zahlung der erforderlichen Gebühren wurden die Grundstückszuweisungen vollzogen und der Investitionsprozess offiziell eingeleitet.
Da der geplante Baufortschritt jedoch über einen längeren Zeitraum ausblieb, setzte das Ministerium den Zugang des Unternehmens zu staatlichen Anreizen bereits Anfang 2026 aus. Ministeriumsvertreter betonten gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu, dass alle Verfahren strikt nach den offiziellen Regeln fortgesetzt würden. In- und ausländische Firmen würden dabei nicht diskriminiert, die Regeln gälten für alle Unternehmen gleichermaßen. Das öffentliche Interesse sei in sämtlichen Prozessen stark abgesichert.
Sollten Investitionen nicht abgeschlossen werden, sind Unternehmen demnach im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bereits erhaltene Fördermittel sowie die eingegangenen Verpflichtungen und Garantien zurückzuzahlen.
Die Nachrichtenagentur Reuters hatte Anfang der Woche berichtet, BYD habe das geplante Werk in der Türkei auf Eis gelegt. BYDs Vizepräsidentin Stella Li sagte gegenüber Reuters, das Unternehmen habe mit dem Bau der Fabrik noch nicht begonnen und verfüge über keinen Zeitplan für einen Produktionsstart in der Türkei.