Türkei plant 10 Prozent Quellensteuer auf Geldmarktfonds-Gewinne

27.08.2026 – 6:35 Uhr

ISTANBUL – Die Türkei erwägt eine neue Steuer auf Gewinne aus Geldmarktfonds. Das Finanz- und Schatzministerium hat erste Vorarbeiten für eine Regelung abgeschlossen, mit der insbesondere kurzfristig angelegtes Kapital stärker besteuert werden soll. Das berichtet Bloomberg HT.

Nach dem derzeit diskutierten Modell sollen Gewinne aus Geldmarktfonds, die in- und ausländische institutionelle Anleger erzielen, künftig mit einer Quellensteuer von 10 Prozent belegt werden.

Gleiche Regel für türkische und ausländische Unternehmen

Die geplante Quellensteuer soll sowohl für in der Türkei ansässige Unternehmen als auch für ausländische Unternehmen gelten. Eine Unterscheidung zwischen den beiden Gruppen ist dem Bericht zufolge nicht vorgesehen.

Derzeit zahlen in der Türkei ansässige Unternehmen auf Erträge aus solchen Fonds keine Quellensteuer. Stattdessen werden die Gewinne über die vierteljährlichen vorläufigen Steuererklärungen versteuert.

Sollte die Regelung entsprechend dem aktuellen Entwurf umgesetzt werden, könnten türkische Unternehmen die bereits einbehaltene Quellensteuer auf ihre vorläufige Steuerschuld anrechnen lassen.

Für ausländische Unternehmen soll die 10-prozentige Quellensteuer hingegen als endgültige Steuer gelten.

Privatanleger bleiben offenbar verschont

Für private Anleger sind nach aktuellem Stand keine Änderungen geplant. Die Quellensteuersätze auf Gewinne aus Geldmarktfonds für in- und ausländische Privatpersonen sollen unverändert bleiben.

Die geplante Neuregelung richtet sich damit vor allem gegen kurzfristige Kapitalbewegungen institutioneller Anleger und könnte insbesondere für den türkischen Finanzmarkt von Bedeutung sein.

Noch ist die Steuer allerdings nicht beschlossen. Die bisherigen Arbeiten des Ministeriums bilden die Grundlage für einen möglichen Gesetzes- beziehungsweise Verordnungsentwurf.