Wer regelmäßig online verkauft, muss in der Türkei künftig mit genaueren Steuerprüfungen rechnen. Eine neue Regelung verpflichtet Online-Marktplätze, Anzeigenportale und soziale Netzwerke, umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten an die Steuerbehörden zu übermitteln.
Die am 5. September im türkischen Amtsblatt veröffentlichte Regelung betrifft unter anderem Online-Marktplätze, Anzeigenplattformen, soziale Netzwerke und Hosting-Anbieter. Sie müssen der türkischen Finanzverwaltung künftig regelmäßig Informationen über ihre Nutzer und deren Geschäfte melden.
Dazu gehören unter anderem Steuer- und Identifikationsdaten – sowohl türkische als auch ausländische Ausweisnummern sowie Steuernummern. Außerdem müssen Angaben zu Verkaufs- und Mietangeboten übermittelt werden. Die Meldungen sollen monatlich erfolgen.
Auch Secondhand-Verkäufe betroffen
Besonders relevant ist die Regelung für Plattformen, auf denen Privatpersonen gebrauchte Gegenstände direkt an andere Nutzer verkaufen.
Wer nur gelegentlich Kleidung, Elektronik oder andere persönliche Gegenstände verkauft, wird dadurch nicht automatisch zum Gewerbetreibenden. Wer jedoch regelmäßig online verkauft und daraus eine kommerzielle Tätigkeit entwickelt, kann künftig stärker ins Visier der Steuerbehörden geraten.
Je nach Art und Umfang der Tätigkeit können dabei Einkommensteuersätze zwischen 10 und 40 Prozent anfallen. Zusätzlich kann Mehrwertsteuer (KDV) erhoben werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuerbehörden erhalten mehr Einblick
Mit der neuen Regelung will die Türkei die Steuerehrlichkeit im digitalen Handel verbessern. Die Behörden sollen einen umfassenderen Überblick über wirtschaftliche Aktivitäten erhalten, die bislang teilweise außerhalb der klassischen Kontrollmechanismen stattfanden.
Damit geraten auch Geschäfte auf Secondhand-Portalen stärker in den Fokus der türkischen Steuerverwaltung.