Die türkischen Behörden verschärfen ihre Maßnahmen gegen nicht lizenzierte Wechselstuben – insbesondere in großen Städten und beliebten Urlaubsregionen. Seit einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2018 wurden landesweit Hunderte Betriebe geschlossen.
Nach türkischem Recht dürfen ausschließlich Banken, die staatliche Post PTT sowie offiziell lizenzierte Wechselstuben Fremdwährungen an- und verkaufen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind weder Juweliere noch Vertreter von Zahlungsinstituten dazu berechtigt.
859 Betriebe seit 2018 geschlossen
Seit Inkrafttreten der neuen Vorschriften wurden die Aktivitäten von insgesamt 859 Unternehmen vorübergehend oder dauerhaft eingestellt, weil sie ohne Genehmigung Devisengeschäfte betrieben hatten. Die Behörden stellten fest, dass sich diese illegalen Aktivitäten vor allem auf stark frequentierte Handels- und Tourismusgebiete konzentrieren.
Parallel dazu wurden Fälle mit Verwaltungsstrafen in Höhe von rund 280 Millionen Türkischen Lira (etwa 6,3 Millionen US-Dollar) an die Staatsanwaltschaften übergeben.
Minister Şimşek kündigt weitere Kontrollen an
Finanz- und Schatzminister Mehmet Şimşek betonte die Entschlossenheit der Regierung im Kampf gegen die Schattenwirtschaft. Sowohl Vor-Ort-Kontrollen als auch digitale Überwachungsmaßnahmen spielten eine zentrale Rolle bei der Planung der Prüfungen.
„Im Jahr 2026 werden wir die geplanten, risikoorientierten Inspektionen gegen unerlaubte Devisengeschäfte weiter verstärken“, erklärte Şimşek.
Allein im Jahr 2025 wurden 147 Betriebe geschlossen. In diesem Zusammenhang wurden Verfahren über Bußgelder in Höhe von knapp 108 Millionen Lira (rund 2,4 Millionen US-Dollar) eingeleitet.
Mit dem verschärften Vorgehen will die Regierung insbesondere Touristen vor unseriösen Anbietern schützen und zugleich Steuerverluste durch illegale Geschäfte eindämmen.