Das türkische Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat eine groß angelegte Offensive gegen irreführende Lebensmittelkennzeichnungen gestartet. Wie die Behörde mitteilte, zielen die neuen Kontrollen insbesondere auf Produkte ab, die mit Begriffen wie „nach Dorfart”, „natürlich” oder „Bio” beworben werden, deren Inhaltsstoffe diesen Bezeichnungen jedoch nicht entsprechen.
Anlass für das verschärfte Vorgehen waren vermehrte Verbraucherbeschwerden, aufgrund derer eine Serie von Inspektionen durchgeführt wurde. Wie die Tageszeitung Hürriyet am 21. April berichtete, deckten die Kontrolleure dabei zahlreiche Fälle von Lebensmittelverfälschung und bewusster Falschdeklaration auf.
Laut Angaben des Ministeriums enthielten die beanstandeten Waren nicht deklarierte Zusatzstoffe oder minderwertige Ersatzsubstanzen. Konkret fanden die Prüfer:innen in vermeintlichem „Dorf-Olivenöl” Streckungen mit billigeren Samenölen. In traditionellem Tarhana, einer fermentierten Suppengrundlage, wurden künstliche Farbstoffe nachgewiesen. Zudem fanden sich in als naturbelassen deklarierten Würsten Anteile von Innereien.
Auch bei Milchprodukten stellten die Behörden erhebliche Mängel fest. In der als „Dorffrische Butter” verkauften Ware entdeckten die Labore pflanzliche Fette und einen zu geringen Milchfettanteil. Verschiedene Honig- und Joghurtsorten, die mit dem Bio-Siegel warben, wurden aufgrund weitverbreiteter Verfälschungen beanstandet.
Verbraucherschützer begrüßten die Initiative der Regierung und betonten die wachsende Rolle der Öffentlichkeit bei der Lebensmittelüberwachung. Mehmet Bülent Deniz, der Vorsitzende des Verbraucherverbandes, verwies auf den Erfolg der mobilen Anwendung des Ministeriums. „Verbraucher können Produkte, die ihnen verdächtig erscheinen, direkt über diese App ans Ministerium melden”, erklärte Deniz. „Die Bürger in den Kontrollprozess einzubeziehen, ist der richtige Weg, denn der beste Inspektor steht schließlich selbst im Supermarktregal.“
Deniz riet Konsumenten eindringlich zur Vorsicht bei vermeintlichen Traditions- und Naturprodukten. Er empfahl, auf Farbe und Textur der Waren zu achten und offizielle Hilfsmittel zur Echtheitsprüfung zu nutzen. „Sollte sich ein Produkt als irreführend herausstellen, besteht zudem die Möglichkeit, über die Verbraucherschlichtungsstellen eine Rückerstattung zu fordern“, ergänzte der Verbandschef.