Restaurant-Rechnung in der Türkei: Ministerium warnt vor versteckten Gebühren

Symbolbild: Pexels.com
29.07.2026 – 15:00 Uhr

Das türkische Handelsministerium hat Verbraucher vor unzulässigen Zusatzkosten in Restaurants, Cafés und ähnlichen Betrieben gewarnt. Gäste müssen demnach keine Gebühren akzeptieren, die nicht bereits in der Preisliste ausgewiesen sind.

In einer aktuellen Mitteilung erinnerte das Ministerium daran, dass Servicegebühren, Tischgebühren, Kuvertgebühren oder ähnliche Zusatzkosten nicht nachträglich verlangt werden dürfen, wenn sie nicht in der Speisekarte oder Preisliste aufgeführt sind.

Auch beim Thema Trinkgeld stellte die Behörde klar: Dieses sei ausschließlich freiwillig und liege vollständig im Ermessen des Kunden.

Besonders wies das Ministerium darauf hin, dass Restaurants und Cafés ihre Preise nicht ausschließlich über QR-Codes anzeigen dürfen. Neben digitalen Menüs müssen die Betriebe weiterhin gedruckte Preislisten bereitstellen, die für Kunden leicht einsehbar sind.

Darüber hinaus erinnerte das Ministerium an weitere Verbraucherrechte: Sollte der Preis am Regal oder auf dem Etikett von dem an der Kasse abweichen, gilt grundsätzlich der günstigere Preis zugunsten des Kunden.

Auch bei offenen Waren, die nach Gewicht verkauft werden, gibt es klare Regeln: Das Gewicht von Verpackungen oder Behältern darf nicht mitberechnet werden. Kunden zahlen nur für das tatsächliche Nettogewicht der gekauften Ware.

Das Handelsministerium erklärte, man werde die Kontrollen und Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherrechte fortsetzen und für mehr Transparenz und fairen Handel sorgen.