Neue Regelung: Nachweispflicht für hohe Banküberweisungen in der Türkei

29.12.2025 – 9:38 Uhr

Ankara – In der Türkei treten ab dem 1. Januar 2026 neue Vorschriften für hochvolumige Banktransaktionen in Kraft. Nach einer Regelung der Finanzermittlungsbehörde MASAK (Financial Crimes Investigation Board) müssen Banken bei Überweisungen ab 200.000 Türkischen Lira (rund 4.600 US-Dollar) künftig sowohl die Herkunft des Geldes als auch den genauen Verwendungszweck dokumentieren.

Die Maßnahme orientiert sich an internationalen Standards und soll dabei helfen, alltägliche Finanzgeschäfte klar von umfangreichen Geldbewegungen zu trennen, die ein erhöhtes Risiko für Finanzkriminalität bergen. Die Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Künftig werden Banken bei hochbetragigen Überweisungen keine allgemeinen oder ungenauen Verwendungszwecke mehr akzeptieren. Kundinnen und Kunden müssen den Zweck der Zahlung konkret angeben und aus vordefinierten Kategorien auswählen, etwa für Kreditgeschäfte oder glücksspielbezogene Zahlungen. Falls eine Überweisung keiner der vorgegebenen Kategorien zugeordnet werden kann, ist eine schriftliche Erläuterung erforderlich.

Darüber hinaus will MASAK auch große Bargeldbewegungen stärker überwachen. Hohe Ein- und Auszahlungen sollen intensiver kontrolliert werden, wobei die Anforderungen an die Offenlegung mit steigender Transaktionshöhe zunehmen.

Bei Transaktionen von 20 Millionen Lira (etwa 467.000 US-Dollar) oder mehr sind Banken verpflichtet, zusätzliche Belege anzufordern. Dazu können unter anderem Grundbuchauszüge oder andere Vermögensnachweise gehören.

Die neue Regelung ist Teil einer verschärften Vorgehensweise gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und illegale Glücksspielaktivitäten. Diese Entwicklungen haben nach Angaben der Behörden den dringenden Handlungsbedarf im Kampf gegen die Schattenwirtschaft deutlich gemacht.