Über 10.000 Hotels in Europa bereiten eine Sammelklage gegen die Buchungsplattform Booking.com vor. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem September 2024, das Booking.com Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht bescheinigt. Demnach habe Booking.com Hoteliers daran gehindert, auf ihren eigenen Webseiten oder über andere Portale günstigere Preise oder bessere Konditionen anzubieten.
Der Europäische Hotel-, Restaurant- und Caféverband HOTREC fordert deshalb, dass betroffene Hotels zwischen 2004 und 2024 gezahlte Provisionen mit Zinsen zurückerstattet bekommen. HOTREC-Präsident Alexandros Vassilikos betont: „Jetzt ist die Zeit, gemeinsam Schadenersatz einzufordern.“
Booking.com widerspricht den Vorwürfen und hält die Interpretationen von HOTREC für „falsch und irreführend“. Ein Sprecher von Booking Holding erklärte, das EuGH-Urteil habe keine Schlussfolgerung getroffen, dass die Preisbindungsklauseln wettbewerbswidrig seien. Die Auswirkungen müssten in jedem Einzelfall geprüft werden.