Die türkische Wettbewerbsbehörde hat ein formelles Untersuchungsverfahren gegen 19 Unternehmen aus dem Gesundheitsversicherungssektor eingeleitet. Wie die Behörde mitteilte, gehen die Ermittlungen auf mehrere Beschwerden und Hinweise zurück, die eine vorherige Prüfung ausgelöst hatten.
Im Raum steht der Verdacht, dass die Versicherer wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben könnten. Konkret geht es um eine mögliche gemeinsame Festsetzung, Anhebung oder Stabilisierung von Prämien durch illegale Absprachen untereinander. Auch eine unzulässige Aufteilung von Kunden, Regionen oder Produkten wird untersucht, so die Behörde in ihrer Stellungnahme.
Darüber hinaus lägen Hinweise auf einen möglichen Austausch sensibler Daten vor, beispielsweise zu Preisen, Kosten und Risikobewertungen. Zudem besteht der Verdacht, dass zwischen den Versicherungsunternehmen und Gesundheitsdienstleistern ausschließende Verträge geschlossen worden sein könnten.
Nach Auswertung der vorläufigen Untersuchungsergebnisse stufte die Behörde die Indizien als schwerwiegend und ausreichend ein, um ein Hauptverfahren gegen die 19 Firmen zu eröffnen.
Die Behörde betonte jedoch, dass die Einleitung des Verfahrens keine rechtliche Bewertung darstelle. Sie bedeute weder, dass die Unternehmen gegen das Kartellrecht verstoßen hätten, noch dass zwangsläufig Sanktionen folgten. Vielmehr würden nun die erhobenen Vorwürfe im Detail geprüft.