Istanbuler Handelskammer fordert Ende der Devisen-Verkaufspflicht für Exporteure

05.08.2026 – 6:30 Uhr

Die Istanbuler Handelskammer (İTO) hat die Erleichterungen bei der Devisenregulierung der türkischen Zentralbank begrüßt. Nun drängt sie aber auf die komplette Streichung einer Kernvorschrift: Bisher müssen Exporteure 35 Prozent ihrer Ausfuhrerlöse zwangsweise in Landeswährung umtauschen. Kammerpräsident Şekib Avdagiç forderte am Montag die vollständige Abschaffung dieser Regel.

Die Zentralbank hatte am 1. August eine Änderung ihrer Fremdwährungs-Umwandlungsstütze im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach wird eine Auflage gestrichen, die Firmen, die diese Unterstützung beantragen, dazu verpflichtete, einen Monat lang keine Devisen zu kaufen. Avdagiç erklärte, dass vor allem Hersteller, die auf importierte Vorprodukte angewiesen sind, durch diese Klausel belastet wurden. Dass nun stattdessen die individuelle Devisenposition der Unternehmen bewertet wird, sei „stimmiger mit den kommerziellen Bedingungen”, so der Kammerchef.

Ebenfalls positiv bewertete Avdagiç die Angleichung der Förderregeln an die Bestimmungen für Rediskontkredite. Dies reduziere den bürokratischen Aufwand spürbar. Eine weitere Neuerung betrifft indirekte Exporteure: Handelsmittler, die ihre wertschöpfungsbasierten Obergrenzen erreichen, können Devisenumwandlungsgeschäfte künftig im Namen jener Zulieferer abwickeln, die höherwertige Güter produzieren. Die Förderprämie wird direkt an den produzierenden Betrieb ausgezahlt. Avdagiç betonte, dass damit erstmals kleine und mittlere Hersteller erfasst werden, die selbst nicht exportieren, aber Exporteuren zuarbeiten.

Die meisten Neuregelungen treten am 1. Oktober in Kraft. Details sollen die Durchführungsbestimmungen der Zentralbank klären. Der Umwandlungssatz der Förderung von drei Prozent sowie die Pflicht, 35 Prozent der Exporterlöse zu verkaufen, wurden jedoch bis Ende Januar 2027 verlängert. Avdagiç stellte klar: „Die Geschäftswelt erwartet letztlich die vollständige Aufhebung der 35-prozentigen Verkaufspflicht für Ausfuhrerlöse.“