Drei türkische Berufsgruppen vor dem Visum-Knüller: Kommt jetzt die grüne Reisepass-Welle?

20.02.2026 – 7:00 Uhr

Eine Gesetzesinitiative im türkischen Parlament sorgt für Aufsehen. Demnach könnten künftig auch erfahrene Zahnärzte, Tierärzte und Architekten den begehrten „Grünen Pass” erhalten. Die oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP) hat einen entsprechenden Vorstoß eingebracht, der die etablierten Regeln für das Reisedokument lockern würde.

Der von der CHP-Abgeordneten Nermin Yıldırım Kara eingebrachte Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Kreis der Anspruchsberechtigten für den offiziell als „Pass mit besonderem Stempel” bezeichneten Reisepass zu erweitern. Konkret sollen Mitglieder der genannten Berufskammern den Ausweis beantragen können, sofern sie eine mindestens 15-jährige Berufserfahrung nachweisen können.

Hintergrund des Vorstoßes ist der besondere Status des Grünen Passes, der seinen Inhabern in zahlreichen Ländern weltweit entweder Visumfreiheit oder eine erleichterte Visumsvergabe bei Einreise ermöglicht. In der Begründung des Entwurfs heißt es, die erleichterte Reisefreiheit sei für die berufliche Weiterentwicklung der drei Berufsgruppen essenziell. Nur so können sie uneingeschränkt an internationalen Schulungen, Fachkongressen und wissenschaftlichen Symposien teilnehmen und den Anschluss an die globale Forschung und Entwicklung in ihren Fachbereichen halten.

Darüber hinaus argumentieren die Initiatoren mit einem Gerechtigkeitsaspekt. Der aktuelle Rechtsrahmen führe zu einer Ungleichbehandlung zwischen Fachkräften des öffentlichen Dienstes und jenen der Privatwirtschaft, obwohl diese mitunter ähnliche Qualifikationskriterien erfüllten. Der Entwurf wurde nach seiner Einbringung an die zuständige Parlamentskommission überwiesen, wo nun die Beratungen beginnen.

Hintergrund: Wer bisher den “Grünen Pass” erhält

Bislang ist die Ausstellung des grünen Passes in der Türkei streng reglementiert. Berechtigt sind unter anderem hochrangige Beamte und öffentliche Bedienstete, ehemalige Abgeordnete und Minister, ausgewählte Kommunalpolitiker, designierte Staatsathleten sowie Angestellte bestimmter öffentlicher Unternehmen. Darüber hinaus zählen auch Exporteure, die bestimmte Außenhandelsumsätze nachweisen können, sowie Rechtsanwälte mit einer mindestens 15-jährigen Mitgliedschaft in einer Anwaltskammer zu den Beziehern.