Wer in der Türkei eine Immobilie kauft, muss das Geld künftig über ein staatlich überwachtes Sicherheitssystem transferieren. Wie aus einem im Amtsanzeiger veröffentlichten Erlass hervorgeht, wird die Nutzung eines registrierten Zahlungssystems bei Immobilienverkäufen ab dem 1. Juli 2026 Pflicht.
Die vom Handelsministerium vorbereitete Verordnung ändert die Regeln für den Immobilienhandel grundlegend. Kernstück ist ein neues Zahlungsverfahren, das von Banken und Finanzinstituten im Sinne des Bankengesetzes etabliert wird. Demnach muss der Kaufpreis – ganz oder teilweise – zwingend über dieses System abgewickelt werden.
Wenn ein Käufer einen Bankkredit, eine Finanzierungsgesellschaft oder eine Bausparkasse zur Finanzierung nutzt, gilt die Pflicht auch für den Teil, der nicht durch das Darlehen abgedeckt ist. Damit wird sichergestellt, dass selbst frei verfügbares Eigenkapital nicht mehr unkontrolliert den Besitzer wechselt, sondern in einem gesicherten und lückenlos nachvollziehbaren Kanal fließt.
Für die Nutzung des Systems wird eine Dienstleistungsgebühr fällig. Diese wird direkt von der Summe einbehalten, die an den Verkäufer überwiesen wird.
Die genauen Verfahrensweisen, die technischen Grundsätze des Zahlungssystems, die Überwachung der Prozesse sowie die Behebung technischer Probleme fallen in die Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel.
Die Neuregelung sieht eine mehrjährige Übergangsfrist für die Branche und die Bürger vor. Bis zum Stichtag, dem 1. Juli 2026, ist die Nutzung des Systems ausdrücklich freiwillig. Danach wird der registrierte Zahlungsweg obligatorisch.
Flankierend dazu verschärft die Verordnung die Meldepflichten für Makler und Handelsbetriebe: Änderungen der Geschäftsadresse, des Handelsnamens oder des Tätigkeitsfeldes müssen künftig innerhalb festgelegter Fristen den Behörden angezeigt werden. In solchen Fällen ist zudem eine Erneuerung der entsprechenden Berechtigungszertifikate vorgeschrieben.