ANKARA – Die Türkei hat ihr Zollsystem für Waren, die per Post oder Expressversand ins Land gelangen, überarbeitet. Die bisherige 30-Euro-Grenze wurde aus den einschlägigen Vorschriften gestrichen, gleichzeitig wurden neue Pauschalsteuerregeln für bestimmte gesundheitsbezogene Sendungen eingeführt.
Die Änderungen wurden durch einen Präsidentenerlass von Recep Tayyip Erdoğan am 6. Januar beschlossen und am 7. Januar im Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und werden vom Handelsministerium umgesetzt.
Für nicht-kommerzielle Sendungen von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln an Privatpersonen über Post oder Kurier gilt künftig ein einheitlicher Feststeuersatz, sofern die Waren durch ein ärztliches Rezept oder einen Bericht einer Gesundheitsbehörde belegt sind.
Die Bestimmungen gelten für Waren mit einem Wert von bis zu 1.500 Euro. Die Steuersätze sind wie folgt:
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30 Prozent für Waren, die direkt aus EU-Ländern kommen
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60 Prozent für Waren aus anderen Ländern
Zusätzlich wird für Produkte, die unter Liste IV des türkischen Sonderverbrauchsteuergesetzes (ÖTV) fallen, eine zusätzliche Steuer von 20 Prozent erhoben.
Durch den Erlass wurde auch die Formulierung „über 30 Euro, aber …“ aus der entsprechenden Vorschrift gestrichen, womit die bisherige 30-Euro-Grenze für Post- und Expresssendungen faktisch aufgehoben ist.
Die 30-Euro-Regel war in den letzten Jahren besonders bei niedrigwertigen Auslandskäufen in der Türkei umstritten und hatte immer wieder Debatten ausgelöst.