Türkei: Ski-Hotel in Kartepe wegen Brandschutzmängeln versiegelt – Betreiber widerspricht Vorwürfen

09.01.2026 – 9:00 Uhr

Im türkischen Landkreis Kartepe (Provinz Kocaeli) ist das The Green Park Kartepe Resort Hotel von den Behörden versiegelt worden. Zuvor war dem Hotel bereits die Betriebserlaubnis entzogen worden, da festgestellte Mängel nicht fristgerecht behoben wurden. Bei einer erneuten Kontrolle wurden insgesamt 33 Verstöße gegen geltende Vorschriften festgestellt, darunter gravierende Defizite im Bereich des Brandschutzes.

Wie die Gemeinde Kartepe mitteilte, ergaben die Kontrollen unter anderem, dass das Hotel über keine außenliegende Feuertreppe verfügt. Weitere Mängel betrafen die Brandsicherheit, baurechtliche Vorgaben sowie Genehmigungsauflagen. Nach Abschluss der Prüfung wurde das Hotel von den städtischen Ordnungsbehörden offiziell versiegelt und der Betrieb untersagt.

Die landesweiten Kontrollen von Beherbergungsbetrieben waren nach dem verheerenden Brand im Grand Kartal Hotel im Skigebiet Kartalkaya am 21. Januar 2025 verschärft worden, bei dem 78 Menschen ums Leben kamen. In diesem Zusammenhang geriet auch das The Green Park Hotel in Kartepe ins Visier der Behörden.

Bereits im März 2025 hatte die Gemeinde dem Hotel eine Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt. Nachdem diese nicht eingehalten wurde, erfolgte zunächst eine Schließung. Das Hotelmanagement legte daraufhin Widerspruch ein, woraufhin ein Gericht vorübergehend die Vollstreckung der Stilllegung aussetzte. Der Hotelbetrieb blieb jedoch für Übernachtungsgäste geschlossen.

Nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist zum 31. Dezember 2025, die durch eine Änderung der Brandschutzverordnung eingeräumt worden war, führten die Behörden Anfang dieser Woche eine erneute Inspektion durch. Da die Mängel weiterhin bestanden, wurde die Betriebserlaubnis endgültig aufgehoben und das Hotel geschlossen.

Hotelmanagement weist Vorwürfe zurück

In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte die Hotelleitung, die Berichterstattung habe dem Markenwert und dem geschäftlichen Ruf des Unternehmens geschadet. Man befinde sich seit geraumer Zeit freiwillig in einem Renovierungs- und Sanierungsprozess, unter anderem wegen der Erneuerung der Seilbahnanlage sowie notwendiger Anpassungen an die Brandschutzverordnung.

Das Management betonte, dass das Hotel während der Arbeiten bewusst nicht für Übernachtungen geöffnet gewesen sei und es zu keinerlei Gefährdung oder Benachteiligung von Gästen gekommen sei. Zudem verwies das Unternehmen auf einen Beschluss des 1. Verwaltungsgerichts Kocaeli vom 18. April 2025, wonach eine unbegrenzte Betriebsschließung rechtlich nicht zulässig sei. Für sogenannte hygienische Betriebe dürfe ein Betriebsverbot maximal 15 Tage betragen.

Das Unternehmen kündigte rechtliche Schritte gegen Medien an, die aus seiner Sicht unvollständig oder falsch berichtet hätten. Man behalte sich straf- und zivilrechtliche Maßnahmen wegen Rufschädigung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor.