Die Türkei verschärft die Vorgaben für kleinere Beherbergungsbetriebe. Das Kultur- und Tourismusministerium hat neue Regeln für Hotels, Pensionen, Apart-Hotels, Bungalows, Berghütten und andere kleinere Unterkünfte eingeführt.
Die neuen Vorschriften betreffen einen bedeutenden Teil der türkischen Tourismusbranche: Rund 60 Prozent der Beherbergungsbetriebe und etwa 30 Prozent der gesamten Bettenkapazität entfallen auf diese Einrichtungen. Betriebe, die bislang lediglich über Lizenzen von Gemeinden oder lokalen Behörden verfügen, müssen künftig zusätzliche Anforderungen erfüllen.
Ziel der Regelung ist es, die staatliche Kontrolle zu stärken und die Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Beherbergungsgewerbe zu verbessern.
Erste-Hilfe-Kenntnisse werden Pflicht
Nach der im Amtsblatt veröffentlichten Regelung müssen Unterkünfte mit 25 oder mehr Zimmern künftig über einen Empfangsbereich am Eingang verfügen. Zudem müssen die Betriebe zertifiziertes Erste-Hilfe-Personal beschäftigen.
Auch bei Reinigung und Wartung gelten strengere Vorgaben. Die Unterkünfte müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden sowie Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung durchführen.
Neue Sicherheitsregeln für Swimmingpools
Für Swimmingpools gelten ebenfalls zusätzliche Anforderungen. Böden und Wände müssen mit geeigneten Materialien ausgestattet sein. Zudem muss die Wasserqualität durch kontinuierliche Filter- und Desinfektionssysteme sichergestellt werden.
An jeder Stelle, an der sich die Wassertiefe verändert, müssen Sicherheitstreppen und entsprechende Tiefenmarkierungen vorhanden sein. Für Kinder ist außerdem ein separater Pool mit einer maximalen Tiefe von 50 Zentimetern vorgeschrieben.
Auch die Zimmersicherheit wird verschärft: Türen ohne elektronische Schließsysteme müssen künftig über eine zusätzliche Verriegelung verfügen.