Istanbul – Als eines der am schnellsten wachsenden Zentren für Film und Fernsehen in der Region hat Istanbul neue Regeln für Dreharbeiten eingeführt. Ziel ist es, die Produktionspraktiken zu professionalisieren und gleichzeitig das historische Stadtbild und den Alltag der Bewohner zu schützen.
Die neuen Vorschriften, die 2026 in Kraft traten, schaffen einen stadtweiten Rahmen für Dreharbeiten. Sie regeln, wann, wo und unter welchen Bedingungen Film- und Fernsehproduktionen arbeiten dürfen. Die Regeln wurden in enger Abstimmung mit öffentlichen Institutionen, lokalen Behörden und Vertretern der Branche entwickelt.
Stadtverwaltung und Behörden betonen, dass die Neuerungen die Dreharbeiten ordnungsgemäßer, planbarer und mit dem hektischen Stadtleben vereinbar machen sollen. Istanbul wurde dafür in drei Haupt-Drehzonen eingeteilt, die sich nach Verkehrsaufkommen und Bevölkerungsdichte unterscheiden:
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In den am dichtesten besiedelten Gebieten sind maximal sieben große Fahrzeuge erlaubt, Dreharbeiten sind bis Mitternacht gestattet, im Sommer bis 1 Uhr nachts.
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In der zweiten Zone dürfen bis zu elf Fahrzeuge eingesetzt werden, unter denselben Zeitbegrenzungen.
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Die dritte Zone bietet flexible Drehzeiten und keine Begrenzung der Fahrzeugzahl.
Für Nachtaufnahmen sind spezielle Bereiche vorgesehen, in denen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens gedreht werden darf. Außerdem müssen verschiedene Produktionen am selben Tag mindestens einen Kilometer voneinander entfernt arbeiten.
Drehs in öffentlichen Räumen erfordern eine Genehmigung mindestens sieben Tage im Voraus, ebenso für Produktionen, die den Verkehr beeinflussen.
Zusätzlich sieht die neue Regelung Gebührenvergünstigungen vor, um Produktionskosten zu senken, legt aber zugleich Wert auf Umweltverträglichkeit, Information der Anwohner und den Schutz historischer Stätten.
Mit insgesamt 223 ausländischen Produktionen im vergangenen Jahr hat sich die Türkei als bevorzugtes Ziel für internationale Filmsets etabliert. Auch exportierte Serien erreichen Millionen von Zuschauern weltweit.