Die Gouverneursverwaltung von Istanbul hat die sofortige Einsammlung von Streunertieren angeordnet. In einem Rundschreiben, das Gouverneur Davut Gül an die Stadtverwaltung und die 39 Bezirksverwaltungen verschickte, werden Sicherheitsbedenken als Grund genannt. Vor allem in der Nähe von Schulen und an stark frequentierten Orten müssten streunende Hunde demnach unverzüglich eingefangen werden.
Diese Anweisung steht im Zusammenhang mit dem neuen Tierschutzgesetz, das im Juli des vergangenen Jahres verabschiedet und im Dezember in Kraft gesetzt wurde. Es sieht vor, dass Kommunen Streuner in Tierheime bringen und dort bis zu einer möglichen Adoption unterbringen. Gleichzeitig sind die Gemeinden verpflichtet, bis Ende 2028 neue Tierheime zu bauen oder bestehende Anlagen auszubauen. Die Behörden betonten jedoch, dass die Pflicht zur Unterbringung bereits jetzt gilt.
Die bisher in der Türkei verbreitete Methode „Fangen, Kastrieren, Freilassen” wurde mit dem Gesetz abgeschafft. Eine Rückkehr rehabilitierter Tiere auf die Straße ist nicht mehr erlaubt. Verstöße können hohe Strafen nach sich ziehen. Für das Aussetzen von Tieren drohen Geldbußen von knapp 72.000 Lira (rund 1.760 US-Dollar) pro Fall. Seit August des vergangenen Jahres wurden laut dem Landwirtschafts- und Forstministerium 70 Personen mit insgesamt rund 25 Millionen Lira belegt. Zudem erhielten 19 Kommunen Strafen in Höhe von rund 119 Millionen Lira, da sie eingesammelte Hunde nicht in Unterkünfte gebracht hatten.
In einem weiteren Erlass untersagte die Gouverneursverwaltung unabhängig davon das Aufstellen von Spendenständen für Kinder mit Spinaler Muskelatrophie (SMA) und Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) im öffentlichen Raum. Familien hatten diese Stände häufig genutzt, um Geld für teure Behandlungen im Ausland zu sammeln. Zwar sind Spendenkampagnen grundsätzlich erlaubt, doch Stände in stark frequentierten Bereichen wie Metrostationen, Märkten, Plätzen oder Bushaltestellen sind nicht zulässig, betonte die Verwaltung. Auch lautstarke oder akustische Spendenaufrufe im gesamten Stadtgebiet bleiben untersagt.