Istanbul: Familiengericht spricht Ex-Frau Unterhalt für “Scheidungskatzen” zu

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18.11.2025 – 17:00 Uhr

Ein Familiengericht in Istanbul hat die Scheidung eines kinderlosen Ehepaars rechtskräftig gemacht – und dabei ein ungewöhnliches Urteil gefällt: Die beiden gemeinsamen Katzen bleiben bei der Ex-Frau, während der Ex-Mann künftig vierteljährlich Unterhalt für die Haustiere zahlen muss.

Das Paar Buğra B. und Ezgi B., das zwei Jahre verheiratet war, hatte die Katzen in seine Scheidungsvereinbarung aufgenommen. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass Buğra B. die Scheidung wegen „unüberbrückbarer Differenzen“ eingereicht hatte. Beide erklärten, eine Fortsetzung der Ehe sei nicht möglich.

Im gemeinsam unterzeichneten Scheidungsprotokoll verpflichtete sich Buğra B., 550.000 Türkische Lira (rund 13.000 Dollar) als finanziellen Ausgleich an seine frühere Ehefrau zu zahlen. Auf Ehegattenunterhalt verzichteten beide. Stattdessen enthielt die Vereinbarung eine seltene Klausel zur Haustierbetreuung.

Demnach verbleiben die beiden Katzen dauerhaft bei Ezgi B., während der Ex-Mann für maximal zehn Jahre alle drei Monate 10.000 Lira zur Versorgung der Tiere überweisen muss. Der Betrag wird jährlich gemäß Verbraucher- und Erzeugerpreisindex angepasst.

Das Familiengericht bestätigte die einvernehmliche Scheidung und die Haustierregelung. Der Fall gilt als weiteres Beispiel dafür, dass Tiere in der Türkei zunehmend als vollwertige Mitglieder des Familienlebens anerkannt werden.