Istanbul verhängt Fütterungsverbot für Straßenhunde

24.11.2025 – 15:00 Uhr
Die Gouverneursbehörde von Istanbul hat eine neue Richtlinie zur Behandlung von Straßenhunden veröffentlicht, die das Füttern von herrenlosen Hunden in der Stadt untersagt.

Die Mitteilung verweist auf das Tierschutzgesetz Nr. 5199, die entsprechenden Durchführungsverordnungen und weitere einschlägige Vorschriften. Demnach sind die lokalen Verwaltungen verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung herrenloser Tiere. Bei einem Treffen des Stadttierschutzrats am 5. November 2025 wurden die bisherigen Maßnahmen bewertet und weitere Schritte beschlossen.

Die Richtlinie sieht vor, dass allen Gemeinden Flächen für natürliche Lebensräume und Tierheime bereitgestellt werden. Projekte, Ausschreibungen und Bauprozesse sollen umgehend abgeschlossen werden, um die Sammlung, Kastration, Rehabilitation und Unterbringung der Straßenhunde in den Einrichtungen gesetzeskonform und zügig durchzuführen.

Zudem wird betont, dass das unkontrollierte Füttern von herrenlosen Hunden insbesondere in der Nähe von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Flughäfen, Gebetsstätten, Parks, Gärten, Straßenrändern und Spielplätzen untersagt ist. Ziel ist es, die Ausbreitung von Schädlingen zu verhindern, Umweltbelastungen zu reduzieren, das ökologische Gleichgewicht zu wahren und Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu minimieren.

Die Einhaltung der Richtlinie wird streng überwacht. Jegliche Schäden an Personen oder Eigentum, die durch das Missachten der Vorschriften entstehen, fallen unter die Verantwortung der jeweiligen Gemeinde, sofern diese ihre gesetzlichen Pflichten vernachlässigt hat.