Im Prozess um das verheerende Seilbahnunglück von Antalya, bei dem ein Mensch getötet wurde und 174 Menschen stundenlang in der Luft gefangen waren, hat die Staatsanwaltschaft ein differenziertes Plädoyer vorgelegt. Während für sieben Beschäftigte und Verantwortliche des Betreibers Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung gefordert werden, soll der amtierende Bürgermeister von Kepez, Mesut Kocagöz, mangels direkter Zuständigkeit freigesprochen werden.
In der siebten Verhandlung vor dem 6. Schwurgericht Antalya verlas der zuständige Staatsanwalt am [aktuelles Datum] sein umfassendes Abschlussplädoyer (Mütalaa) zu dem Unglück vom 12. April 2024, bei dem eine Gondel mit einer Stütze kollidierte, ein Fahrgast ums Leben kam und sieben weitere Personen teils schwer verletzt wurden. Insgesamt 174 Menschen mussten in einer dramatischen, fast 23-stündigen Rettungsaktion aus den in großer Höhe stillstehenden Kabinen befreit werden.
Haft für Techniker und Manager gefordert
Die Anklage richtet sich in ihrem Kern nun gegen sieben Angeklagte, die für den technischen Betrieb und die Wartung der Anlage zuständig gewesen sein sollen. Für den ehemaligen stellvertretenden Generaldirektor der Betreiberfirma ANET, Ahmet Buğra S., sowie die weiteren Angeklagten Okan E., Serdar T., Özgür E., Serkan Y., Suphi K. und Edip Kemal B. beantragte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen „fahrlässiger Tötung”. Das Strafmaß wird nun vom Gericht festgelegt. Die ursprüngliche Anklageschrift hatte einen Strafrahmen von bis zu 27 Jahren Haft pro Angeklagtem aufgespannt.
Bürgermeister Kocagöz soll entlastet werden
Bis zuletzt stand die Rolle von Mesut Kocagöz im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Der heutige Bürgermeister des Bezirks Kepez war zum Unglückszeitpunkt Vorsitzender des Verwaltungsrats der Betreibergesellschaft ANET. Er saß zunächst in Untersuchungshaft, wurde jedoch wie alle anderen Beschuldigten bereits in der fünften Verhandlung aus der Haft entlassen.
Nun beantragte die Staatsanwaltschaft überraschend einen vollständigen Freispruch für Kocagöz sowie für vier weitere Angeklagte (K. K., O. K., H. A. und A. A.). In der Begründung des Plädoyers heißt es, Kocagöz habe zum relevanten Zeitpunkt keine „faktische operative Befugnis” und damit keine unmittelbare Entscheidungsgewalt über die konkreten Sicherheitsabläufe der Seilbahn gehabt. Ebenfalls fallengelassen wurde für alle zwölf Angeklagten der Vorwurf der „fahrlässigen Gefährdung der Verkehrssicherheit”.
Hintergrund des Unglücks
Die 36-seitige Anklageschrift stützte sich auf die Aussagen von rund 150 Geschädigten, darunter die Angehörigen des Getöteten Memiş Gümüş sowie die befreiten Passagiere. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Gondel durch einen technischen Defekt an einer Seilbahnstütze verunglückte. Die nun folgende Entscheidung des Gerichts über die Annahme oder Ablehnung des Plädoyers der Staatsanwaltschaft wird mit Spannung erwartet. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.