ANTALYA (DHA) – In Antalya wurde eine Klage auf Aufhebung der Grundbucheinträge von drei Fünf-Sterne-Hotels eingereicht. Die Grundstücke liegen in einem insgesamt 2,4 Millionen Quadratmeter großen Areal, das seit 1958 Gegenstand eines Erbstreits ist und als „Meltem-Fall“ bekannt wurde.
Nach einer Gerichtsentscheidung zur Schließung wichtiger Verkehrsachsen – darunter die Dumlupınar-Straße, die İsmail-Baha-Sürelsan-Straße, die 6. Straße sowie die Straße 3844 – haben die Erben nun weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Sie beantragen die Annullierung der Eigentumseinträge jener Flächen, die inzwischen an den staatlichen Vermögensfonds übertragen wurden.
„Entschädigungen sind lächerlich gering“
Rechtsanwalt Necati Yılmaz, der seit über 20 Jahren einige Erben von Hacı Bekirzade Mehmet Ağa und Arap Süleyman vertritt, erklärte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts von 2019, eine Zusatzregelung im Enteignungsgesetz nicht aufzuheben, sowie die sehr niedrigen Entschädigungsbeträge hätten die Kläger zu alternativen juristischen Schritten veranlasst.
Die zugesprochenen Summen entsprächen heute lediglich einem Tausendstel bis einem Fünfzehnhundertstel des tatsächlichen Wertes. Hintergrund sind Enteignungen aus den 1970er-Jahren, als wegen des steigenden Hotelbedarfs in Antalya zahlreiche Grundstücke zunächst vom staatlichen Bodenamt enteignet, später an das Finanzministerium übertragen und schließlich 2017 dem staatlichen Vermögensfonds übereignet wurden. Nutzungsrechte seien anschließend an verschiedene Hotelbetriebe vergeben worden.
Sowohl das türkische Verfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hätten die damaligen Enteignungsverfahren als rechtswidrig bewertet. In solchen Fällen könnten Eigentümer entweder eine Entschädigung akzeptieren oder die Rückübertragung der Grundstücke verlangen. Aufgrund der als unangemessen empfundenen Entschädigung fordern die Kläger nun die Löschung der Einträge zugunsten des Vermögensfonds.
Weitere Klagen zu Parkflächen
Zusätzlich wurde Klage auf Aufhebung der Grundbucheinträge für 64.000 Quadratmeter im Cam-Piramit-Stadtpark sowie für 13.500 Quadratmeter im Beach Park erhoben. Nach Angaben des Anwalts seien diese Flächen ohne ordnungsgemäße Entschädigung in bestehende Parzellen eingegliedert worden. Sollte die Enteignung formell fehlerhaft gewesen sein, handle es sich um eine sogenannte „unrechtmäßige Eintragung“, die rückgängig gemacht werden müsse.
Grundstückswert in Milliardenhöhe
Die von der Klage betroffenen Flächen – darunter die drei Hotels sowie Teile des Cam Piramit und des Beach Park – umfassen insgesamt 192,5 Dekar (rund 192.500 Quadratmeter). Der geschätzte Quadratmeterpreis in dieser zentralen Lage Antalyas liegt bei 90.000 bis 100.000 Türkischen Lira. Damit beläuft sich der Gesamtwert der Grundstücke auf mehrere Milliarden Lira.
Das Verfahren reiht sich in einen seit fast 70 Jahren andauernden Rechtsstreit um eines der wertvollsten Entwicklungsgebiete Antalyas ein.