Laue Luft statt Urlaubsfreude: Hotelgast in Antalya bekommt wegen Kanalgestank Geld zurück

Symbolbild: Pexels.com
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15.07.2025 – 15:00 Uhr

Eigentlich wollte Doğan Bayrak aus Giresun mit seiner Familie einen entspannten Sommerurlaub in Antalya verbringen – doch statt Meeresbrise lag bei ihrer Ankunft im Hotel ein unangenehmer Geruch in der Luft. Der Vorwurf: Kanalgestank auf dem Gelände.

Bayrak hatte die Reise über ein Reisebüro gebucht und am 16. August 2024 eingecheckt. Vor Ort sei das Hotel laut seiner Aussage weder sauber gewesen noch frei von störenden Gerüchen. Besonders der Abwassergeruch habe den Aufenthalt erheblich beeinträchtigt. Er forderte eine Stornierung sowie die Rückerstattung des Reisepreises – doch das Reisebüro lehnte ab.

Klage statt Klagelied

Bayrak wandte sich daraufhin an die Verbraucher-Schlichtungsstelle in seiner Heimatstadt Giresun. Das Ergebnis: Die Schlichtungsstelle erkannte den Mangel an und entschied, dass ihm die Hälfte des Reisepreises zurückerstattet werden muss – 4.780 Lira von insgesamt 9.560 Lira.

In der Begründung hieß es, dass zwar nicht feststellbar sei, wie lange die Geruchsbelästigung andauerte, sie jedoch selbst bei kurzer Dauer den Erholungswert erheblich minderte.

Verbraucherschützer loben Entscheidung

Mahmut Şahin, Vorsitzender der Verbrauchervereinigung, begrüßte das Urteil: „Wer zahlt, darf auch Qualität erwarten. Der Gedanke ‚Hauptsache Sonne, der Rest ist egal‘ ist überholt. Dieses Urteil zeigt: Verbraucher können und sollen ihre Ansprüche geltend machen – das kommt letztlich auch der Tourismusbranche zugute.“

Şahin betonte zudem den Präzedenzfall-Charakter der Entscheidung: Es sei das erste dokumentierte Urteil in der Türkei, bei dem eine Rückzahlung wegen unangenehmer Gerüche im Hotel zugesprochen wurde.