Antalya – Nach einem brutalen Dreifachmord in einem Seniorenheim ist das Urteil gefallen: Der 66-jährige İzzettin Süğüt wurde wegen der Tötung von drei Mitbewohnern zu dreimal lebenslanger Haft mit erschwerender Schuld verurteilt. Eine Strafmilderung lehnte das Gericht ausdrücklich ab.
Die Tat ereignete sich am 3. Mai 2024 im Halil-Akyüz-Seniorenheim der Stadt Antalya im Bezirk Döşemealtı. Süğüt griff seine Mitbewohner Selçuk Goncegül, Ali Serdar Batır und Ahmet Özdemirel mit einem Messer an. Nach dem Angriff flüchtete er über die Feuertreppe. Goncegül und Batır starben noch am Tatort, Özdemirel erlag später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
Die Ermittlungen ergaben ein erschütterndes Ausmaß der Gewalt: Selçuk Goncegül wies rund 30 Messerstiche, Ali Serdar Batır drei Stiche im Brustbereich und Ahmet Özdemirel etwa 20 Stichverletzungen auf. Der Täter wurde kurz nach der Tat von der Gendarmerie festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.
Angeklagter spricht von psychischem Ausnahmezustand
Vor dem 3. Schwurgericht schilderte Süğüt in seiner ersten Anhörung, er leide an Epilepsie und habe in der Vergangenheit eine schwere Hirnblutung erlitten. Er habe sich mit der Heimleitung wegen eines Krankenhaus-Termins gestritten und sei unter Druck gesetzt worden. Am Tag nach dem Streit habe er die Kontrolle über sich verloren. Sein ursprüngliches Ziel sei gewesen, den Heimleiter einzuschüchtern – dann habe er „das Bewusstsein verloren“.
In der entscheidenden Verhandlung, die per Videoübertragung (SEGBİS) stattfand, erklärte Süğüt:
„Ich war im Zustand des Wahnsinns. Ich bitte um Freilassung und Freispruch.“
Gericht folgt Anklage
Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als besonders grausam und beantragte dreimal lebenslang: zweifacher Mord mit Vorsatz und Planung, sowie Mord aus grausamen Motiven im dritten Fall. Das Gericht folgte diesem Antrag vollumfänglich.
Das Urteil: dreimal verschärfte lebenslange Haft – ohne jede Strafmilderung.