Süper Lig: Amazon bereitet mit Saran Group angeblich 400-Millionen-Dollar-Angebot vor

25.09.2026 – 13:30 Uhr

Für die kommende Ausschreibung der türkischen Fußball-Medienrechte zeichnet sich ein prominenter Interessent ab. Der US-Konzern Amazon und die Saran Group bereiten offenbar ein gemeinsames Angebot für die Übertragungsrechte der Süper Lig vor. Dies berichtet die Zeitung Türkiye Gazetesi unter Berufung auf den Autor Tahir Kum. Demnach wird ein Volumen von rund 400 Millionen US-Dollar angepeilt.

Der türkische Fußballverband (TFF) wird die Ausschreibung für die Medienrechte der Süper Lig und der 1. Lig am 13. Januar 2027 durchführen. Für die Steuerung des Verfahrens wurde eine Kommission eingesetzt, der neben Vertretern des TFF auch drei Repräsentanten der Klubvereinigung sowie ein Vertreter der 1. Lig angehören. Das Gremium soll vor der Ausschreibung unter anderem das Übertragungsmodell, die Erwartungen der Klubs, wirtschaftliche Kriterien und technische Anforderungen erörtern.

Nach der Festlegung des Rahmens durch die Kommission will der TFF ein europäisches Unternehmen mit Expertise im Bereich Medienrechte und Sportübertragungen mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragen.

Technische Anforderungen im Fokus

Nach Informationen aus dem Umfeld des Verfahrens soll bei der neuen Ausschreibung nicht allein die Höhe des Gebots ausschlaggebend sein. Auch die technische Infrastruktur und die Übertragungsqualität sollen als wichtige Kriterien berücksichtigt werden. In den Ausschreibungsunterlagen sollen Themen wie 4K-Übertragungen, hohe Bildauflösung, Kamerazahl, Produktionsstandards und Übertragungssicherheit ausführlich festgehalten werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass der künftige Rechteinhaber nicht nur einen hohen Preis zahlt, sondern auch eine vergleichbare Übertragungsqualität bietet.

Amazon überträgt in zahlreichen Ländern Live-Sport und strebt nach Angaben aus Branchenkreisen den Einstieg in den türkischen Markt an. Eine offizielle Bestätigung des Unternehmens oder der Saran Group für ein gemeinsames Gebot lag zunächst nicht vor.