Die türkische Fußball-Süper Lig stellt ihre Ausländerregelung grundlegend um. Wie der türkische Fußballverband (TFF) am Donnerstag offiziell bekannt gab, wird ab der kommenden Saison das sogenannte „10+4“-Modell angewendet. Die Neuregelung ersetzt die bisherige „12+2“-Bestimmung und zwingt die Klubs, ihre ausländischen Kader deutlich zu verjüngen.
Konkret bedeutet der Beschluss, dass ein Verein zukünftig zehn ausländische Fußballspieler ohne Altersbeschränkung in seinen A-Kader berufen darf. Für die vier weiteren Plätze auf der maximal 14 Spieler umfassenden Ausländerliste gilt ein strikter Altersparagraf: Diese Akteure müssen nach dem 1. Januar 2003 geboren sein. Nach der alten Regelung durften noch zwölf Legionäre unabhängig vom Alter nominiert werden.
Um Vereinen und Spielern Planungssicherheit zu gewährleisten, hat der Verband zudem weitreichende Übergangsbestimmungen definiert. So dürfen Profis des Jahrgangs 2002, die nach der alten Regelung gelistet wurden und bereits unter Vertrag stehen, während der gesamten Spielzeit 2026/27 weiterhin ohne Einschränkung im A-Kader geführt werden.
Ein für die Zukunft richtungsweisender Passus erlaubt es den Klubs, in der Saison 2026/27 verpflichtete ausländische Spieler des Jahrgangs 2003 für zwei Spielzeiten unter die neue Regelung fallen zu lassen, sofern ein mehrjähriger Vertrag geschlossen wird. Zudem stellte der TFF unmissverständlich klar, dass Klubs mit mehr als 14 ausländischen Profis jene Akteure, die nicht auf der A-Liste registriert sind, nicht in Pflichtspielen einsetzen dürfen.
Neben der Hauptregelung fixierte der Verband Sonderstatusregelungen für bestimmte Nationalitäten und Nachwuchsspieler. Demnach kann ein Verein zusätzlich einen Spieler aus Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan oder Turkmenistan listen, der seit der Saison 2023/24 gemeldet ist. Gleiches gilt für einen Profi mit türkischer Staatsbürgerschaft oder blauer Karte, der nicht für die türkische Nationalmannschaft spielberechtigt ist. Nach Vertragsende entfällt dieser Sonderstatus jedoch.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Jugendförderung: Profis mit türkischer Nationalmannschaftsberechtigung, die am oder nach dem 1. Januar 2006 geboren wurden, sind ab sofort ohne namentliche Meldung auf der A-Liste spielberechtigt. Voraussetzungen hierfür sind eine mindestens sechsmonatige Vereinszugehörigkeit und ein Mindestalter von 15 Jahren. Eine abgeschlossene Profilizenz ist in diesem speziellen Fall nicht zwingend erforderlich.