Der US-amerikanische Filmkonzern Warner Bros. Entertainment Inc. hat beim zuständigen Gericht für Geistiges Eigentum in Istanbul Klage gegen den türkischen Nationalspieler Kerem Aktürkoğlu eingereicht. Grund des Rechtsstreits sind urheberrechtlich geschützte Elemente aus der „Harry Potter“-Filmreihe, die der Fußballprofi des Vereins Fenerbahçe nach Angaben des Unternehmens ohne Erlaubnis genutzt haben soll.
Laut der Klageschrift wirft Warner Bros. dem 25-jährigen Offensivspieler vor, visuelle und audiovisuelle Inhalte der weltbekannten Zaubersaga in seinen Social-Media-Posts unrechtmäßig verwendet zu haben. Konkret genannt werden unter anderem die ikonische Filmmusik „Hedwig’s Theme” sowie Verweise auf Marken wie „Harry Potter”, „Hogwarts” und „Gryffindor”. Das Unternehmen wies in seiner Klage darauf hin, dass diese Marken in der Türkei eingetragen sind und einen hohen kommerziellen Wert haben.
Anlass für die juristische Auseinandersetzung sind die Erkennungszeichen des Spielers. Aufgrund seiner spielerischen Eleganz wird Aktürkoğlu von Fans und in den Medien häufig „Sihirbaz” (der Zauberer) oder auch „Kerem Potter” genannt. Diesen Spitznamen hat der Fußballprofi aufgegriffen und feiert seine Tore seither häufig mit einer Geste, die einen Zauberstab-Streich imitiert.
Warner Bros. beantragte beim Gericht die Sicherung von Beweismitteln, darunter die genaue Untersuchung der betreffenden Videos auf den Plattformen Instagram und X durch einen unabhängigen Sachverständigen. Das Unternehmen möchte so prüfen lassen, in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Musik, Charaktere, Logos und andere visuelle Elemente aus dem „Harry Potter“-Universum verwendet wurden.