Tödlicher Fenstersturz: Sängerin Güllüs Sohn jetzt auch im Fokus der Justiz

17.12.2025 – 17:00 Uhr

Im Fall des rätselhaften Todes der türkischen Sängerin Gül Tut, die unter dem Künstlernamen „Güllü“ bekannt war, haben die Ermittlungsbehörden ihre Untersuchungen ausgeweitet. Nun wurde auch der Sohn der Künstlerin, Tuğberk Yağız Gülter, von der Staatsanwaltschaft zur Aussage geladen.

Die 52-Jährige war Ende September im Bezirk Çınarcık in der westtürkischen Provinz Yalova aus dem Fenster ihrer Wohnung im sechsten Stock gestürzt und dabei tödlich verletzt worden. Die Umstände ihres Todes gelten weiterhin als ungeklärt. Die zuständige Staatsanwaltschaft geht mehreren Verdachtsmomenten nach.

Bereits zuvor war die Tochter der Sängerin, Tuğyan Ülkem Gülter, wegen des Vorwurfs der „vorsätzlichen Tötung eines nahen Angehörigen“ in Untersuchungshaft genommen worden. Vor Gericht wies sie die Anschuldigungen zurück. Sie gab an, am Abend des Vorfalls gemeinsam mit ihrer Mutter und einer Freundin Alkohol konsumiert und Musik gehört zu haben. Während sie sich mit dem Rücken zum Fenster im Raum befand, hörte sie plötzlich ein lautes Geräusch. Erst danach habe sie bemerkt, dass ihre Mutter aus dem Fenster gestürzt war.

Eine Freundin der Familie, die sich ebenfalls in der Wohnung aufhielt, hatte hingegen ausgesagt, die Tochter habe ihre Mutter angehoben und aus dem Fenster gestoßen. Diese Darstellung wies die Beschuldigte entschieden zurück. Sie erklärte, ihre Mutter sei körperlich deutlich kräftiger gewesen und ein solches Vorgehen sei ihr nicht möglich gewesen.

Der Fall erhielt zusätzliche Brisanz durch ältere Textnachrichten der Tochter, die sich ebenfalls in der Ermittlungsakte befinden. Darin soll sie in einem früheren Streit geäußert haben, dass sie ihre Mutter töten wolle. Sie erklärte diese Nachrichten als emotionale Äußerungen aus einer konfliktreichen Phase. Auch den Vorwurf, sie habe versucht, ins Ausland zu fliehen, wies sie zurück. Die gepackten Koffer hätten mit einem geplanten Umzug innerhalb Istanbuls zu tun gehabt.

Ein von den Ermittlern eingeholtes Gutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass der Sturz nicht ohne äußere Einwirkung erfolgt sei. Demnach gebe es Hinweise auf Fremdeinwirkung und körperlichen Kontakt. Auf Grundlage dieses Gutachtens sowie der Zeugenaussagen ordnete das Gericht Untersuchungshaft für die Tochter an. Gegen die anwesende Freundin wurde Hausarrest verhängt.