Tatwaffe: Fernbedienung – Dilan Çıtak wegen versuchter Körperverletzung an ihrem Vater Ibrahim Tatlıses angeklagt

19.08.2025 – 19:00 Uhr

Ein Streit zwischen dem bekannten türkischen Sänger Ibrahim Tatlıses und seiner Tochter Dilan Çıtak hat juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft wirft Çıtak vor, im vergangenen Jahr während eines Frühstücks in Bodrum eine Fernbedienung auf ihren Vater geworfen zu haben. Der Vorfall wurde als versuchte Körperverletzung mit einer „Waffe” eingestuft, da eine Fernbedienung gemäß dem türkischen Strafgesetzbuch (TCK) unter bestimmten Umständen als gefährliches Werkzeug gilt.

Den Ermittlungsakten zufolge eskalierte der Konflikt, als Çıtak ihren Vater schwer beleidigte und im Affekt die Fernbedienung nach ihm warf. Obwohl Tatlıses nicht getroffen wurde, bestätigten anwesende Hausangestellte den Vorfall. Zeugen zufolge soll Tatlıses anschließend angeordnet haben, seine Tochter aus dem Haus zu bringen. Die Situation sei hoch emotional gewesen, hieß es.

Tatlıses erstattete zunächst Anzeige, zog diese später jedoch zurück. Da die Vorwürfe jedoch unter die Kategorie „öffentliche Klage“ fallen, entschied die Staatsanwaltschaft, das Verfahren fortzuführen. Gemäß Paragraph 73 des TCK kann ein solches Delikt auch ohne Privatklage verfolgt werden.

In der Anklageschrift vom 4. Juli 2025 wird Çıtaks Handeln als „versuchte Körperverletzung mit einer Waffe“ bewertet. Die Angeklagte hat die Vorwürfe in ihrer Aussage eingeräumt. Das Gericht muss nun über das Strafmaß entscheiden. Ein Urteil steht noch aus.