Schauspieler unter Anklage: Ufuk Bayraktar soll Restaurant-Besitzer in Istanbul bedroht haben

Bild: DHA
14.01.2026 – 19:00 Uhr

Der türkische Schauspieler Ufuk Bayraktar (44) ist am Mittwoch erstmals wegen des Vorwurfs der Erpressung vor Gericht erschienen. Er soll am 21. August 2025 in einem Geschäft in Beyoğlu für Unruhe gesorgt und den Besitzer Ahmet P. körperlich attackiert haben. Laut Anklageschrift droht ihm eine Haftstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten bis zu 12 Jahren.

Bayraktar bestritt im Gerichtssaal, dass er mit Erpressungsabsicht gehandelt habe. „Ich war verärgert, weil der Geschäftseigentümer trotz unserer hohen Ausgaben in seinem Laden nicht einmal auf einen Tee zu mir kam. Ich habe keine Erpressung begangen“, sagte er.

Hintergrund des Vorfalls

Dem Bericht zufolge hatten Bayraktar und sein Begleiter Volkan Akbaş das Geschäft von Ahmet P. in Cihangir aufgesucht, nachdem es Beschwerden wegen Ruhestörung gegeben hatte. Während des Besuchs sollen sie versucht haben, den Bruder des Ladenbesitzers zu treffen. Dabei zeigte Bayraktar ein Telefon, auf dem stand: „Die Karten werden neu verteilt, wir sind auch im Spiel. Unsere Vierteljugend soll das Geschäft schützen.“ Laut Anklage forderte er anschließend wöchentlich 10.000 Lira, was der Ladenbesitzer jedoch ablehnte.

Bei späteren Besuchen eskalierte der Streit: Bayraktar soll Ahmet P. angegriffen haben. Der Ladenbesitzer erlitt leichte Verletzungen, die medizinisch behandelt werden konnten. Die Polizei wurde eingeschaltet.

Bayraktars Verteidigung

Bayraktar erklärte vor Gericht, dass er an dem Tag alkoholisiert gewesen sei und sich nicht vollständig an die Details erinnern könne. Er betonte, dass er nur helfen wollte, dass die Jugendlichen im Viertel unterstützt werden, und dass er keine Absicht hatte, jemanden zu bedrohen oder Geld zu erpressen. Auch sein Begleiter Akbaş bestritt, dass Drohungen oder Erpressungen stattgefunden hätten.

Der Kläger Ahmet P. gab an, er sei ursprünglich irritiert über Bayraktars Worte gewesen, habe aber inzwischen keine materiellen oder emotionalen Schäden erlitten und verzichtet auf weitere Beschwerden.

Nächster Verhandlungstermin

Das Gericht setzte die nächste Anhörung auf den 6. Mai 2026 fest und entschied, dass die bisherigen Auflagen zur gerichtlichen Überwachung für Bayraktar weiter bestehen bleiben. Nach der Verhandlung erklärte der Schauspieler gegenüber Journalisten: „Es handelt sich um ein Missverständnis. Ich wünsche allen einen guten Tag.“