Mabel Matiz: Vorwurf der Obszönität – Behörden prüfen Lied und Video zu „Ha Leylim“

14.08.2026 – 14:00 Uhr

Die türkische Justiz geht erneut gegen den bekannten Popsänger Mabel Matiz vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der „Unzucht” im Zusammenhang mit seinem neuen Lied „Ha Leylim” eingeleitet. Dies gab die Behörde am Freitag bekannt.

Gegenstand der Prüfung sind sowohl der Liedtext als auch das dazugehörige Musikvideo. Nach Auffassung der Ermittler könnten die Inhalte den Tatbestand der Verbreitung obszöner Veröffentlichungen erfüllen. Konkrete Details zur Begründung nannte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Es sei jedoch ein entsprechendes juristisches Verfahren in die Wege geleitet worden.

Für den 41-jährigen Musiker ist es nicht der erste Konflikt mit den türkischen Behörden in dieser Sache. Bereits im vergangenen Jahr wurde gegen Matiz wegen seines Hits „Perperişan” ermittelt. Auf Antrag des Ministeriums für Familie und soziale Dienste war eine Zugangssperre für das Lied verhängt worden. Im September 2025 musste Matiz nach einer Strafanzeige des Innenministeriums eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft im Istanbuler Justizpalast Çağlayan machen.

In dem früheren Verfahren warf die Anklage dem Sänger vor, mit metaphorischen und erotischen Anspielungen indirekt sexuelle Begierden zu erregen und damit die Schutzbedürftigkeit von Kindern zu gefährden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren gefordert. Das zuständige Gericht sprach Mabel Matiz jedoch am 8. Mai 2026 mangels hinreichender Tatbestandsmerkmale frei.

Matiz hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und erklärt, seine Musik ziele nicht auf Provokation, sondern auf positive Emotionen und die Verbindung zwischen Menschen ab.