Batman – Der Fall einer jungen Frau, deren Tod zunächst als Suizid eingestuft wurde, könnte neu aufgerollt werden. Die Familie der 26-jährigen Rojwelat Kızmaz hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Ermittlungen wieder aufzunehmen – ausgelöst durch neue Entwicklungen im Fall der verschwundenen Studentin Gülistan Doku.
Kızmaz war am 9. Februar 2024 in der südosttürkischen Stadt Batman als vermisst gemeldet worden, nachdem sie ihr Zuhause verlassen hatte. Drei Tage später wurde ihr Leichnam in einem Wasserreservoir gefunden. Die Behörden stuften den Fall damals als Selbstmord ein.
In einer schriftlichen Erklärung teilte die Familie nun mit, dass sich im Zuge der jüngsten Fortschritte im Doku-Verfahren neue Zweifel ergeben hätten. Diese kämen zu bereits bestehenden Ungereimtheiten im Fall Kızmaz hinzu. Am 27. April reichte die Familie daher offiziell einen Antrag auf Wiederaufnahme bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein.
Der Hintergrund: Die Ermittlungen zum Verschwinden von Gülistan Doku, die im Januar 2020 in Tunceli verschwand, wurden nach langer Pause wieder intensiviert. Die Studentin blieb trotz umfangreicher Suchmaßnahmen unauffindbar; die Suche war im Oktober 2022 zunächst eingestellt worden.
Seit Mitte 2024 untersuchen die Behörden den Fall erneut und deutlich umfassender. Dabei geht es unter anderem um mögliche Tötungsdelikte, Beweisvernichtung, das Löschen digitaler Spuren sowie Amtsmissbrauch. Eine Sonderkommission wurde eingerichtet, nachdem Staatsanwältin Ebru Cansu ihren Posten in Tunceli angetreten hatte.
Im Zuge der erweiterten Ermittlungen wurden bereits mehrere Personen vernommen, darunter auch der ehemalige Polizeichef von Tunceli, Yılmaz Delen. Zudem sollen Medienberichten zufolge insgesamt zwölf Personen im Zusammenhang mit dem Fall festgenommen worden sein, darunter der frühere Gouverneur von Tunceli, Tuncay Sonel, sein Sohn sowie ein Krankenhausleiter.
Ob die neuen Erkenntnisse tatsächlich zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall Kızmaz führen, ist derzeit noch offen. Die Staatsanwaltschaft prüft den Antrag.