Mit Blick auf die bevorstehende Sommer- und Opferfest-Saison hat das türkische Handelsministerium eine dringende Warnung an Verbraucherinnen und Verbraucher herausgegeben. Sie sollen vor gefälschten Urlaubsangeboten, insbesondere über soziale Netzwerke, vorsichtig sein.
Angesichts des steigenden Reiseverkehrs warnt das Ministerium vor betrügerischen Reservierungen, die oft über soziale Medien oder E-Mails verbreitet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei der Buchung von Urlaubsreisen besonders achtsam sein und Reiseangebote sorgfältig prüfen. „Verbraucher sollten Angebote nicht leichtgläubig über soziale Medien annehmen, sondern bevorzugt die offiziellen Webseiten von Reisebüros oder Hotels nutzen“, so die Behörde.
Offizielle Registrierung überprüfen
Das Ministerium empfiehlt, vor dem Abschluss einer Buchung die Registrierung der Reiseveranstalter und Tourismusbetriebe beim Kultur- und Tourismusministerium sowie beim Verband der türkischen Reiseagenturen (TÜRSAB) zu überprüfen. Zudem sollten die Kontaktdaten, die Webadresse sowie eine mögliche Registrierung im E-Commerce-System kontrolliert werden, bevor eine vertragliche Bindung eingegangen wird.
Hohe Strafen für Betrugsversuche
Seit 2023 hat das Ministerium im Rahmen von Verbraucherbeschwerden insgesamt sieben Untersuchungsberichte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. 21 Firmen wurden mit Geldstrafen in Höhe von rund 16 Millionen Lira belegt, während die Ermittlungen gegen 19 weitere Unternehmen noch andauern. Neun Firmen wurden allein in jüngster Zeit der Justiz gemeldet.
Rücktrittsrechte und Schadenersatz
Verbraucher:innen haben bei Stornierung eines gebuchten Pauschalangebots bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn das Recht auf vollständige Rückerstattung – abzüglich gesetzlicher Abgaben. Im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung durch das Reiseunternehmen steht den Betroffenen außerdem eine Entschädigung zu, auch für die verlorene Urlaubszeit.
Zudem weist das Ministerium auf die Vorteile von Reiserücktrittsversicherungen hin. Diese bieten im Schadensfall eine Absicherung ohne zusätzliche Strafgebühren.
Rechtsweg bei Streitfällen
Verbraucher können sich im Streitfall ab einem Streitwert von 149.000 Türkischen Lira an die Verbrauchergerichte wenden. Darunterliegende Beträge fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstellen. Vor einem Gerichtsverfahren ist die Einschaltung eines Mediators jedoch verpflichtend.