Die Turkish Airlines (THY) hat ihre internen Vorschriften zum Erscheinungsbild und den Repräsentationsstandards ihrer Flugbesatzungen geändert. Künftig dürfen Mitglieder der Kabinen- und Cockpitbesatzungen unter bestimmten Voraussetzungen einen kurzen Bart tragen. Auch für Bärte und Schnurrbärte wurden neue Standards festgelegt.
Veröffentlicht: 21. September 2026 – 13:16 Uhr
Laut einem Bericht von AirportHaber wurden in einem neuen Leitfaden konkrete Bartformen anhand von Bildbeispielen definiert. Gleichzeitig legte die Fluggesellschaft fest, welche Bartstile mit dem Unternehmensauftritt und den Anforderungen an die Flugsicherheit nicht vereinbar sind.
Bart maximal 15 Millimeter lang
Nach den neuen Vorschriften dürfen Beschäftigte der Flugbesatzungen künftig einen kurzen Bart tragen. Voraussetzung ist, dass dieser nicht länger als 15 Millimeter ist und stets gepflegt wirkt.
Als mit dem Erscheinungsbild der Fluggesellschaft vereinbar gelten unter anderem:
- natürlicher, gepflegter Dreitagebart
- ausgewogene Kombinationen aus Bart und Schnurrbart
- ein regelmäßig getrimmter kurzer Vollbart
Diese Bartformen sind nicht erlaubt
Gleichzeitig definiert THY klar, welche Bartformen nicht getragen werden dürfen. Dazu zählen:
- Bärte mit einer Länge von mehr als 15 Millimetern
- ungepflegte, ungleichmäßig oder nur stellenweise wachsende Bärte
- stark modellierte Bärte mit besonders scharfen Konturen
- Vollbärte ohne Schnurrbart sowie dreieckige Bärte unterhalb der Unterlippe
- Bärte, die ohne Schnurrbart getragen werden
Flugsicherheit spielt ebenfalls eine Rolle
Bei den neuen Vorschriften geht es nicht ausschließlich um das äußere Erscheinungsbild. Auch die Flugsicherheit wurde berücksichtigt. So darf der Bart weder das korrekte Anliegen von Sauerstoffmasken im Notfall noch die Abdichtung von Schutz- und Sicherheitsausrüstung am Gesicht beeinträchtigen.
Insbesondere die Bartpartien an Wangen und Hals müssen deshalb regelmäßig gepflegt und in Form gehalten werden.
Mit der neuen Regelung schafft THY erstmals klare Standards für das Tragen von Bart und Schnurrbart durch Mitglieder der Flugbesatzungen.