In einer Woche beginnt die große Umstellung: Ab dem 1. Juli 2026 sind große Restaurantketten in der Türkei dazu verpflichtet, auf ihren Speisekarten umfassend über Kalorien, Inhaltsstoffe und Allergene zu informieren. Das Landwirtschafts- und Forstministerium hat eine entsprechende Änderung der Verbraucherinformationsverordnung erlassen, die für mehr Transparenz bei der Außer-Haus-Verpflegung sorgen soll.
Kern der Neuregelung ist die verpflichtende Kennzeichnung aller angebotenen Speisen und Getränke. Künftig müssen die grundlegenden Bestandteile und Rohstoffe eines Produkts, dessen Energiewert in Kalorien, enthaltene Allergene sowie Hinweise auf Alkohol oder Schweinebestandteile klar ausgewiesen werden. Ziel ist es, eine bewusstere und den Standards der öffentlichen Gesundheit entsprechende Lebensmittelauswahl zu ermöglichen, so das Ministerium.
Den Betrieben bleibt bei der Darstellung ein gewisser Spielraum: Die Pflichtangaben können wahlweise über klassische, gedruckte Karten, Schreibtafeln, Broschüren oder digitale Bildschirme kommuniziert werden. Bei einem Umstieg auf ein QR-Code-System muss das Personal die Gäste jedoch aktiv und deutlich in die Nutzung einweisen.
Die Einführung erfolgt gestaffelt. Die erste Frist läuft bereits in einer Woche aus. Nationale Ketten müssen die Vorgaben bis zum 1. Juli 2026 vollständig umgesetzt haben. Unternehmen mit drei oder mehr Filialen in derselben Provinz haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Für alle übrigen gastronomischen Betriebe gilt ebenfalls eine Frist bis Ende 2026 für die Angabe der Inhaltsstoffe. Die verpflichtende Kalorienkennzeichnung muss erst bis zum 31. Dezember 2027 integriert werden.