Türkische Kinos locken mit Rabatten von bis zu 70 Prozent!

21.06.2026 – 14:00 Uhr

Kinobesuche in der Türkei könnten künftig deutlich günstiger werden. Das Ministerium für Kultur und Tourismus hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese ermöglicht Preisnachlässe auf Kinokarten von bis zu 70 Prozent. Die geänderte „Verordnung über die Verfahren und Grundsätze zur Bewertung und Klassifizierung von Kinofilmen“ wurde im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht und ist damit umgehend in Kraft getreten.

Kernstück der Neuregelung ist die Einführung eines sogenannten „Film-Sonderbillets“. Dabei handelt es sich um Eintrittskarten, die auf Basis von Vereinbarungen zwischen Filmproduzenten und anderen natürlichen oder juristischen Personen verkauft werden. Diese Billets können zu einem Festpreis angeboten werden, wobei der Rabatt auf den regulären Vollpreis 70 Prozent nicht überschreiten darf. Die genaue Höhe des Nachlasses und der Preis werden vertraglich zwischen Kinobetreiber und Produzent oder Verleih festgelegt.

Die Verordnung legt zudem verbindliche Obergrenzen für klassische Ermäßigungen neu fest. Für Schüler, bestimmte Altersgruppen, Angehörige öffentlicher Berufsgruppen sowie an speziellen Publikumstagen sind künftig maximal 40 Prozent Rabatt auf den vollen Ticketpreis erlaubt. Für Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene von Gefallenen, Veteranen, Frühvorstellungen sowie für institutionelle und individuelle Zuschauer-Sonderbillets liegt die Grenze bei maximal 50 Prozent. Auf online verkaufte Tickets kann zusätzlich zu allen anderen Rabatten ein weiterer Nachlass von bis zu zehn Prozent gewährt werden.

Die Kinobetreiber sind verpflichtet, sämtliche Informationen zu den neu eingeführten Film-Sonderbilletts über ein vom Ministerium bestimmtes System zu melden. Dieses wird von autorisierten Vertretern der Kinobetreiberverbände und der Berufsvereinigungen der Produzenten bereitgestellt. Die neuen Ermäßigungsmöglichkeiten gelten landesweit in allen teilnehmenden Kinosälen.