Türkei verstärkt Erdbeben-Vorbereitung für Istanbul: 23 Provinzen sollen im Ernstfall helfen

15.07.2026 – 8:00 Uhr

Nach den schweren Erdbeben von 2023 überarbeitet die Türkei ihren nationalen Katastrophenschutzplan. Besonders im Fokus steht Istanbul: Für den Fall eines schweren Erdbebens sollen künftig 23 statt bisher 17 Provinzen die Millionenmetropole unmittelbar mit Personal, Ausrüstung und logistischer Unterstützung unterstützen.

Neue Lehren aus der Katastrophe von 2023

Der überarbeitete Entwurf des Nationalen Katastrophenschutzplans (TAMP) wurde von der türkischen Katastrophenschutzbehörde AFAD unter dem Innenministerium vorbereitet und zur öffentlichen Beratung freigegeben.

Behörden, private Unternehmen und weitere Organisationen können bis Ende der kommenden Woche Stellungnahmen einreichen, bevor der Plan endgültig verabschiedet wird.

Der TAMP wurde erstmals 2014 eingeführt und zuletzt 2022 angepasst. Die neue Version berücksichtigt insbesondere die Erfahrungen aus den schweren Erdbeben vom 6. Februar 2023 in Kahramanmaraş, bei denen im Süden der Türkei mehr als 53.000 Menschen ums Leben kamen.

Mehr Unterstützung für Istanbul geplant

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Vorbereitung auf ein mögliches starkes Erdbeben in Istanbul.

Nach dem neuen Entwurf wird die Zahl der zugewiesenen Unterstützungsprovinzen von 17 auf 23 erhöht. Diese Regionen sollen im Krisenfall schnell Einsatzkräfte, Material und Versorgungsgüter bereitstellen.

Damit soll die Reaktionsfähigkeit bei einer möglichen Großkatastrophe in der türkischen Wirtschaftsmetropole verbessert werden.

Bessere Zusammenarbeit im Krisenfall

Der neue Plan sieht außerdem eine engere Abstimmung zwischen staatlichen Einrichtungen, Kommunen, Universitäten, Berufsverbänden und privaten Unternehmen vor.

Ziel ist eine koordinierte Vorgehensweise bei Rettungseinsätzen, Versorgung und Wiederaufbau nach Katastrophen.

Mehr Schutz für Erdbebenopfer

Der überarbeitete Katastrophenplan enthält auch neue Regelungen zum Schutz der Menschenwürde.

So sollen Handlungen untersagt werden, die die Rechte oder Würde von Betroffenen während Rettungsmaßnahmen und der ersten Wiederaufbauphase verletzen.

Außerdem wird das unerlaubte Aufnehmen und Verbreiten von Bildern verletzter, verzweifelter oder trauernder Opfer während Rettungseinsätzen, Beerdigungen oder Hilfsverteilungen verboten. Damit sollen Betroffene vor Ausbeutung und Verletzungen ihrer Privatsphäre geschützt werden.