Das türkische Verfassungsgericht hat am 7. Mai den Antrag der größten Oppositionspartei CHP (Republikanische Volkspartei) auf Aufhebung des umstrittenen Gesetzes zum Umgang mit streunenden Tieren abgelehnt. Die CHP hatte 16 von insgesamt 17 Artikeln des Gesetzes anfechten wollen, das bereits am 2. August 2024 in Kraft trat.
Das Gesetz verpflichtet Kommunen, streunende Hunde einzusammeln und in Tierheime zu bringen. Dort sollen sie auf eine mögliche Adoption warten. Tiere, die als gefährlich eingestuft werden oder keine Heilungschancen haben, dürfen mit Zustimmung eines Fachgremiums eingeschläfert werden.
Die CHP hatte die Regelung als verfassungswidrig kritisiert und Verstöße gegen das Recht auf Leben, das Gemeinwohl und den Tierschutz geltend gemacht. Das Verfassungsgericht wies jedoch sowohl den Hauptantrag als auch die Anfechtung der 16 Einzelnormen zurück.
Vor dem Gerichtsgebäude in Ankara protestierten mehrere Tierschutzorganisationen und Anwaltskammern gegen das Urteil und forderten die Rücknahme des Gesetzes.
Hintergrund der Neuregelung sind eine zunehmende Zahl von Hundeangriffen in den letzten Jahren, darunter auch mit tödlichem Ausgang. Die Regierung reagierte mit dem Gesetz auf den öffentlichen Druck und kündigte an, die Kommunen regelmäßig alle zwei Monate zu kontrollieren. Dabei soll überprüft werden, wie diese ihre neuen Pflichten bei der Unterbringung und dem Umgang mit streunenden Tieren erfüllen.