Türkei verbietet zehn Lebensmittelzusatzstoffe

16.09.2026 – 7:00 Uhr

Die Türkei verschärft ihre Regeln für Lebensmittelaromen und Zusatzstoffe. Zehn Substanzen dürfen ab Ende 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht, zur Lebensmittelproduktion verwendet oder importiert werden. Auch Zusatzstoffe aus Insekten und Schweinen werden stärker eingeschränkt.

Neue Vorgaben ab Ende 2026

Das türkische Landwirtschafts- und Forstministerium hat am 14. September eine neue Regelung für Lebensmittelaromen in Kraft gesetzt. Die überarbeitete Fassung des Türkischen Lebensmittelkodex schränkt unter anderem die Verwendung von Zusatzstoffen aus Schweinen und Insekten ein.

Für zehn Aromastoffe gilt ab dem 31. Dezember 2026 ein vollständiges Verbot für Vermarktung, Herstellung und Import. Betroffen sind die Substanzen FL 04.029, FL 05.100, FL 05.175, FL 05.222, FL 15.029, FL 15.030, FL 15.060, FL 15.119, FL 15.130 und FL 15.131.

Für zwei weitere Stoffe – FL 05.062 und FL 05.099 – wird die Verwendung ab diesem Datum auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt.

Produkte, die unter die neuen Vorgaben fallen, dürfen außerdem nicht unter Bezeichnungen vermarktet werden, die auf alkoholische Getränke verweisen. Für bestimmte Aromastoffe ist künftig eine ausdrückliche Genehmigung des Ministeriums erforderlich.

Strengere Regeln für „natürliche“ Aromen

Auch die Kennzeichnung natürlicher Aromen wird genauer geregelt. Wird ein Aroma als natürlich und mit einer bestimmten Lebensmittel- oder biologischen Quelle bezeichnet, müssen mindestens 95 Prozent der Bestandteile nach Gewicht aus dieser Quelle stammen.

Besteht ein Aroma ausschließlich aus natürlichen Stoffen, darf es als „natürliche Aromastoffe“ gekennzeichnet werden. Aromastoffe, die unter die türkischen Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen fallen, benötigen vor der Aufnahme in die zugelassene Liste ebenfalls eine Genehmigung.

Reine süße, saure oder salzige Stoffe sowie unverarbeitete Lebensmittel sind von den neuen Vorgaben ausgenommen.

Übergangsfrist bis Ende 2026

Lebensmittelunternehmen haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, ihre Produktion an die neuen Bestimmungen anzupassen. Die Regelung ersetzt die bisher geltende Vorschrift aus dem Jahr 2011.

Produkte mit den künftig eingeschränkten Zusatzstoffen, die vor Ablauf der Übergangsfrist auf den Markt gebracht wurden, dürfen bis zum Ende ihres Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verfallsdatums weiter verkauft werden.

Für Aromastoffe, die nicht direkt an Endverbraucher verkauft werden, gelten zudem strengere Kennzeichnungspflichten. Auf den Produkten müssen unter anderem Verwendungszweck, Lagerbedingungen, Chargennummer sowie Angaben zum Hersteller angegeben werden.

Mit der Neuregelung will die Türkei ihre Lebensmittelvorschriften weiter an internationale Gesundheitsstandards anpassen und die Kontrolle über chemische Zusatzstoffe in der Lebensmittelkette verschärfen.