Türkei schreibt türkische Namen für Privatschulen vor

28.08.2026 – 13:00 Uhr

Ausländische Namen sollen an privaten Schulen in der Türkei bald der Vergangenheit angehören. Das Bildungsministerium hat Einrichtungen dazu verpflichtet, bis zum 1. Oktober 2026 einen türkischen Namen anzunehmen. Ausgenommen sind unter anderem Minderheitenschulen, internationale Einrichtungen und Sprachkurse.

Das türkische Bildungsministerium verschärft die Vorgaben für die Namensgebung privater Bildungseinrichtungen. Bereits zugelassene Privatschulen müssen ihre bisherigen ausländischen Bezeichnungen ändern und künftig einen türkischen Namen tragen. Grundlage ist eine überarbeitete Verordnung über private Bildungseinrichtungen.

Die neuen Namen sollen nach Vorgabe des Ministeriums eine konkrete türkische Bedeutung haben und mit den moralischen, menschlichen und kulturellen Werten der türkischen Gesellschaft vereinbar sein. Außerdem müssen sie den allgemeinen Zielen des türkischen nationalen Bildungssystems entsprechen.

Schutz der nationalen Identität als Begründung

Mit der Regelung will die Regierung nach eigenen Angaben einer „kulturellen Erosion“, einer Schwächung der nationalen Identität und einer sprachlichen Entfremdung entgegenwirken. Auch mögliche negative Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung von Schülern werden als Begründung genannt.

Namen, die nach Einschätzung der Behörden gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze zum Schutz der nationalen Kultur verstoßen, sollen abgelehnt werden.

Von der neuen Vorschrift ausdrücklich ausgenommen sind Minderheitenschulen, internationale Bildungseinrichtungen und Sprachkurse. Sie dürfen ihre bisherigen Namen weiterhin verwenden.

Türkische Sprache zunehmend im Fokus

Die Maßnahme reiht sich in eine breitere staatliche Politik zur Stärkung der türkischen Sprache im öffentlichen Raum ein. Auch Geschäfte und andere Unternehmen geraten zunehmend ins Visier der Behörden, wenn sie ausländische Begriffe auf Schildern oder Speisekarten verwenden.

In mehreren Großstädten wurden entsprechende Kontrollen zuletzt verstärkt. Geschäftsinhaber können aufgefordert werden, nicht-türkische Beschriftungen innerhalb einer bestimmten Frist zu ersetzen.

Privatschulen müssen ihren neuen Namen bis zum 1. Oktober 2026 einreichen. Wer die Vorgabe nicht erfüllt, muss mit administrativen Maßnahmen rechnen.