Türkei schließt erdbebenbedingte Straftaten von vorzeitiger Haftentlassung aus

Symbolbild: DHA
26.12.2025 – 10:00 Uhr

Ankara – Die türkischen Gesetzgeber bereiten eine Änderung des großen Justizreformpakets vor, um sicherzustellen, dass Personen, die für tödliche Gebäudeeinstürze bei Erdbeben verantwortlich sind, nicht von vorzeitiger Haftentlassung profitieren. Das Gesetz soll gleichzeitig über 50.000 anderen Inhaftierten die vorzeitige Entlassung ermöglichen.

Das Reformpaket, offiziell als 11. Justizpaket bekannt, bringt eine wichtige Änderung bei der Bewährungsfähigkeit von Gefangenen.

Dem Vorschlag zufolge würden Inhaftierte, die vor dem 31. Juli 2023 verurteilte Straftaten begangen haben, für Überstellungen in offene Vollzugsanstalten und anschließende Bewährung bis zu drei Jahre früher in Frage kommen.

Das Paket erweitert zudem die sogenannte „COVID-Entlassung“, eine Maßnahme, die erstmals während der Pandemie 2020 eingeführt wurde. Damals konnten Häftlinge in offenen Gefängnissen vorübergehend freigelassen werden, um eine frühere Überstellung in offene Einrichtungen und eine frühere Bewährungsfähigkeit zu ermöglichen. Personen, die noch fünf Jahre oder weniger bis zur regulären Bewährungsfähigkeit hatten, durften außerhalb des Gefängnisses bleiben, ohne zurückzukehren.

Erdbebenbedingte Straftaten als Ausnahme

Abdullah Güler, parlamentarischer Fraktionsvorsitzender der regierenden AKP, erklärte, dass derzeit eine technische Studie durchgeführt werde, um Straftaten im Zusammenhang mit eingestürzten Gebäuden bei Erdbeben zu definieren und diese als Ausnahme im Gesetz aufzunehmen.

Dies folgt auf Proteste und öffentliche Statements von Angehörigen der Opfer des Erdbebens vom 6. Februar 2023, das im Süden der Türkei mehr als 50.000 Menschen das Leben kostete. In der Folge wurden Bauunternehmer, Entwickler und Beamte wegen Verstößen gegen die Gebäudesicherheit untersucht.

Bereits zuvor hatten die Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Regelung eingeschränkt und schwere Gewalttaten, einschließlich der vorsätzlichen Tötung von Frauen (Ehe- oder Ex-Partnerinnen) sowie sexuelle Übergriffe und Missbrauch von Kindern, von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen.

Ursprünglich wird erwartet, dass durch die Regelung 55.000 Inhaftierte vorzeitig freikommen. In den folgenden Monaten könnte diese Zahl jedoch auf rund 115.000 steigen.