Türkei plant strengere Regeln für ausländische Hotelbuchungsplattformen

12.08.2026 – 14:00 Uhr

Ankara – Ausländische Online-Plattformen für die Vermittlung von Unterkünften sollen in der Türkei künftig eine staatliche Genehmigung benötigen. Gleichzeitig soll eine Obergrenze für die von ihnen erhobenen Gebühren eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben Abgeordnete der regierenden AKP ins Parlament eingebracht.

Für die Genehmigung durch das Kultur- und Tourismusministerium soll eine Gebühr von 5 Millionen türkischen Lira erhoben werden. Die Lizenz wäre zwei Jahre gültig und nicht übertragbar. Die Gebühr soll jährlich entsprechend dem offiziellen Neubewertungssatz angepasst werden. Der Präsident könnte sie zudem verdoppeln oder um die Hälfte reduzieren.

17-Prozent-Grenze für Gebühren

Besonders relevant für die Buchungsbranche ist die geplante Deckelung der Plattformgebühren auf 17 Prozent des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer. Dabei soll es keine Rolle spielen, unter welcher Bezeichnung eine Plattform die entsprechenden Beträge erhebt.

Werden die Obergrenze überschritten oder nicht offengelegte Gebühren verlangt, droht eine Strafe in Höhe des Zehnfachen des unrechtmäßig kassierten Betrags.

Ausländische Plattformen müssten zudem als Steuerpflichtige für digitale Dienstleistungen registriert sein, dürfen keine offenen Steuerschulden haben und müssten über eine Kontaktadresse in der Türkei sowie mindestens einen Vertreter im Land verfügen.

Mehr Schutz für Hotels und Vermieter

Der Vertreter soll unter anderem Anfragen von Gerichten und Behörden bearbeiten, auf Beschwerden reagieren und die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen.

Die Plattformen dürften weiterhin direkt Buchungen für vom Ministerium zertifizierte Beherbergungsbetriebe sowie für offiziell für touristische Vermietung zugelassene Wohnungen vermitteln. Auch der Online-Verkauf von Flugtickets wäre möglich.

Dienstleistungen, die gesetzlich Reiseagenturen vorbehalten sind, müssten dagegen über lizenzierte Reisebüros angeboten werden. Mietwagen dürften nur über vom Handelsministerium zugelassene Unternehmen vermittelt werden.

Die Plattformen müssten außerdem die Zertifikatsnummern der jeweiligen Hotels und Ferienwohnungen überprüfen und anzeigen.

Keine Benachteiligung bei anderen Vertriebswegen

Nach dem Gesetzentwurf dürften Plattformen Anbieter nicht daran hindern, ihre Leistungen gleichzeitig über andere Kanäle anzubieten – unabhängig davon, ob dort derselbe oder ein anderer Preis verlangt wird.

Auch eine Verpflichtung zur Teilnahme an Werbekampagnen wäre nicht zulässig. Anbieter dürften zudem nicht in den Rankings abgestraft werden, weil sie sich bei Behörden oder Gerichten beschwert haben.

Verstöße gegen diese Regeln sollen mit einer Geldstrafe von 500.000 Lira geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen könnte die Lizenz entzogen werden.

Plattformen, die ohne Genehmigung oder nach deren Ablauf beziehungsweise Entzug weiterarbeiten, könnten nach einer gerichtlichen Prüfung für Nutzer in der Türkei gesperrt werden.

Auch Tourismusabgabe vorgesehen

Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf eine Tourismusabgabe von 0,075 Prozent vor. Grundlage für die Berechnung soll dieselbe Bemessungsgrundlage wie bei der Steuer auf digitale Dienstleistungen sein.

Plattformen, die bereits in der Türkei tätig sind, sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes drei Monate Zeit haben, um die erforderliche Genehmigung zu beantragen.