Die Türkische Menschenrechts- und Gleichstellungskommission (TİHEK) hat ein Hotel zu einer Geldstrafe von 204.285 Türkischen Lira (ca. 4.000 Euro) verurteilt, weil es allein reisenden Männern den Zugang zu seinem Pool- und Aquaparkbereich verweigerte.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Fall zweier Männer, die das Gelände als Tagesgäste nutzen wollten und mit dem Hinweis „Alleinstehende Männer nicht erlaubt“ abgewiesen wurden. Einer der Betroffenen legte daraufhin Beschwerde ein, woraufhin TİHEK eine Prüfung einleitete.
Das Hotel verteidigte sich mit der Begründung, man verstehe sich als Familienhotel und wolle so die Ruhe der Gäste schützen. Die Regel sei zudem klar ausgeschildert und im Vorfeld kommuniziert worden.
Die Kommission ließ dieses Argument jedoch nicht gelten. Die Praxis habe keine objektive und angemessene Grundlage und beruhe auf einer ungerechtfertigten Verallgemeinerung angeblicher Einzelfälle. Damit liege eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.
Auf Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes verhängte TİHEK deshalb die Höchststrafe. Das Urteil gilt als deutliches Signal gegen pauschale Ausschlüsse nach Geschlecht.