Seit dem 11. Oktober 2025 gilt in der Türkei eine wichtige Neuerung für Restaurants, Cafés, Bäckereien und ähnliche Gastronomiebetriebe: Alle Betriebe, die bestimmte Kriterien des Handelsministeriums erfüllen, müssen ihre Preislisten elektronisch an das Ministerium übermitteln. Dadurch können Verbraucher die Preise jederzeit und überall digital einsehen.
Die Regelung ist Teil der neuen „Preisetiketten-Verordnung“, die kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht wurde und nun in Kraft getreten ist. Ziel der Verordnung ist es, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zu schützen und die Preistransparenz auf dem Markt zu erhöhen.
Neben der digitalen Übermittlung der Preislisten an das Ministerium müssen nun auch Preise für Produkte, die offen und vor den Augen der Kunden gewogen verkauft werden, das Gewicht der Verpackung (Taragewicht) berücksichtigen. Dadurch wird sichergestellt, dass Kunden nur für das reine Produkt bezahlen und keine überhöhten Preise für die Verpackung zahlen müssen.
Die Gastronomiebetriebe sind zudem verpflichtet, ihren Kunden die Preise über QR-Codes zugänglich zu machen. Kunden, die keine digitalen Menüs nutzen möchten, können auf Wunsch weiterhin eine gedruckte Preisliste erhalten. So wird eine einfache, schnelle und transparente Preisübersicht gewährleistet – sowohl digital als auch physisch.
Das Handelsministerium betont, dass die neuen Regelungen nicht nur den Verbraucherschutz stärken, sondern auch eine bessere Kontrolle und einheitliche Standards für die Betriebe schaffen.
Darüber hinaus wurde die elektronische Preisanzeige für Bücher, Zeitschriften und ähnliche Produkte eingeführt, um Verbrauchern das schnelle und genaue Erkennen von Preisen zu erleichtern.