Sorgen in der Tourismusbranche: Neue Gesetzesänderungen gefährden Pauschalreisen

04.03.2024 – 12:30 Uhr

Die deutsche und europäische Tourismusindustrie sieht sich mit Unsicherheiten konfrontiert, da eine geplante Überarbeitung des Pauschalreisegesetzes für Diskussionen und Bedenken sorgt. Laut führenden deutschen Tourismusverbänden könnte die vorgeschlagene Gesetzesänderung die Attraktivität von Pauschalreisen mindern und sich negativ auf die Anzahl ausländischer Touristen auswirken.

Führende Verbände wie Asr, DRV, DTV, Forum Anders Reisen, IHA, RDA und VIR haben sich gemeinsam gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen sie, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur gegen faire Wettbewerbsbedingungen verstößt, sondern auch keinerlei Lehren aus den Erfahrungen der jüngsten Pandemie zieht. Die vorgeschlagenen Änderungen des Pauschalreisegesetzes werden als unangemessen und nicht im Einklang mit den tatsächlichen Herausforderungen der Branche betrachtet.

Ein zentraler Punkt des Protests ist die Einschätzung, dass Geschäftsreisen nicht unter die Pauschalreiserichtlinien fallen sollten und daher von den neuen Regelungen ausgenommen werden müssen. Die geplante Beschränkung der Anzahl der verkauften Dienstleistungen wird von Reisebüros kritisiert. Sie erschwere den Verkauf und reduziere die Vielfalt der angebotenen Produkte.

Auch die Regelung bezüglich der Höhe der Anzahlungen wird als übertrieben empfunden. Tourismusverbände argumentieren, dass diese Regelung nicht nur übermäßig restriktiv, sondern auch unnötig sei.

Besorgnis erregt die Ausweitung des Kundenstornierungsrechts aufgrund von ‘unvermeidbaren’ Ereignissen am Wohnort der Kunden. Diese Maßnahme würde das Risiko vollständig auf die Reiseveranstalter übertragen und wird als unverhältnismäßig betrachtet.

Die Tourismusakteure fordern die deutsche Bundesregierung auf, ihre Bedenken während der anstehenden Sitzungen der Arbeitsgruppe des EU-Rates zu thematisieren und die anderen EU-Länder über die potenziellen Nachteile der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu informieren.