Social Media erst ab 15: Türkei zieht die Altersgrenze

02.11.2026 – 9:02 Uhr

Ankara – Die Türkei hat neue Altersbeschränkungen für soziale Medien in Kraft gesetzt. Seit dem 1. November dürfen Kinder unter 15 Jahren keine neuen Konten mehr bei sozialen Netzwerken eröffnen. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gelten zusätzliche Schutzvorschriften. Auch Erwachsene müssen künftig bei der Einrichtung neuer Konten ihr Alter nachweisen.

Bestehende Konten werden allerdings nicht sofort massenhaft gesperrt. Die Plattformen haben bis zum 31. März 2027 Zeit, die Altersprüfung für bereits registrierte Nutzer abzuschließen.

Unter 15-Jährige dürfen keine Konten eröffnen

Kinder unter 15 Jahren dürfen nach den neuen Vorgaben keine neuen Social-Media-Konten mehr anlegen. Bei bereits bestehenden Profilen soll die Altersprüfung während einer Übergangsphase erfolgen. Vermutet eine Plattform, dass ein Konto von einem Kind unter 15 Jahren genutzt wird, kann sie es vorübergehend sperren und eine Altersbestätigung verlangen. Wird das Mindestalter nicht erreicht, muss das Konto geschlossen werden.

Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen soziale Netzwerke weiterhin nutzen, allerdings mit deutlich eingeschränkten Funktionen. Ihre Konten werden automatisch auf privat gestellt. Direktnachrichten sind nur noch von Nutzern möglich, denen sie selbst folgen. Auch die Follower-Listen bleiben verborgen, Lesebestätigungen werden deaktiviert.

Darüber hinaus sind Einschränkungen für bestimmte Funktionen vorgesehen. Dazu zählen Livestreams und das endlose Scrollen durch Kurzvideos, wie etwa bei Instagram Reels. Personalisierte Werbung darf Jugendlichen dieser Altersgruppe ebenfalls nicht angezeigt werden.

Auch Erwachsene müssen ihr Alter bestätigen

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und ein neues Konto eröffnet, muss ebenfalls sein Alter über das staatliche Online-Portal e-Devlet bestätigen. Für bereits bestehende Konten gilt auch hier die Übergangsfrist bis zum 31. März 2027.

Das Verfahren soll verhindern, dass Social-Media-Unternehmen direkten Zugriff auf persönliche Identifikationsdaten erhalten. Die Plattformen bekommen demnach weder Vor- und Nachnamen noch türkische Identifikationsnummern übermittelt. Stattdessen erhalten sie lediglich einen digitalen Code, der bestätigt, ob ein Nutzer die Altersgrenze von 18 Jahren erreicht hat.

Plattformen müssen Alter selbst überprüfen

Für die Überwachung und Altersprüfung sind nicht die Behörden, sondern die Betreiber der sozialen Netzwerke verantwortlich. Sie können dafür auch KI-gestützte Verfahren und andere technische Methoden einsetzen. Denkbar sind etwa Analysen des Nutzerverhaltens, veröffentlichter Inhalte, Interaktionen oder äußerer Merkmale. Die Verordnung schreibt allerdings keine bestimmte KI-Technologie vor.

Wer aufgrund einer fehlerhaften Alterseinschätzung zu Unrecht gesperrt oder ausgeschlossen wird, kann Widerspruch einlegen. Über solche Beschwerden darf nicht ausschließlich ein automatisiertes System entscheiden: Eine menschliche Überprüfung ist ebenfalls vorgeschrieben.

Warnung vor Betrugsversuchen

Die Behörden warnen zudem vor Phishing-Angriffen im Zusammenhang mit den neuen Alterskontrollen. Nutzer sollten keine Links zur Altersbestätigung öffnen, die ihnen per SMS, E-Mail oder über soziale Medien zugeschickt werden. Auch e-Devlet-Passwörter und SMS-Verifizierungscodes dürfen keinesfalls weitergegeben werden.