Schlappe für Veranstalter: Deutscher Tourist siegt vor Gericht im „Handtuch-Krieg“ um die Liege

10.05.2026 – 12:00 Uhr

Wer im Urlaub nicht mit den Handtüchern der Konkurrenz mithalten kann, hat jetzt gute Karten: Ein deutsches Gericht hat einem verärgerten Reisenden eine hohe Entschädigung zugesprochen. Sein Familienurlaub auf der griechischen Insel Kos war nämlich zum täglichen Kampf um Liegen verkommen. Der Mann erhielt nach einer Klage gegen seinen Reiseveranstalter weit mehr Geld zurück, als diesem lieb sein dürfte.

Der nicht namentlich genannte Urlauber hatte im Jahr 2024 mit seiner Familie eine Pauschalreise auf die Insel Kos für insgesamt 7.186 Euro gebucht. Was nach Erholung klang, begann jeden Morgen um 6 Uhr mit einem frustrierenden Ritual. Vor Gericht gab der Mann zu Protokoll, dass er täglich 20 Minuten mit der Suche nach einer freien Liege vergeudete und trotz der frühen Stunde regelmäßig den Kürzeren zog. Schuld daran sei die gängige, aber offiziell untersagte Praxis der „Handtuch-Reservierung“ gewesen.

Der Kläger warf dem Reiseveranstalter vor, das bestehende Verbot, Liegen mit Handtüchern zu blockieren, im Hotel nicht durchgesetzt zu haben. Das Personal habe nicht eingegriffen, wenn Gäste die Liegen stundenlang besetzt hielten, ohne tatsächlich anwesend zu sein. Die Folgen für die Familie waren gravierend: Weil keine freien Plätze zu finden waren, mussten die Kinder der Familie der Schilderung nach zeitweise direkt auf dem Boden liegen.

Das Amtsgericht Hannover gab dem Kläger nun in weiten Teilen Recht. Die Richter bewerteten die Pauschalreise aufgrund der geschilderten Missstände als mangelhaft. Zwar erkannte das Gericht an, dass der Reiseveranstalter die Hotelanlage nicht selbst betreibt und keine lückenlose Garantie für eine freie Liege zu jeder Zeit übernehmen kann. Es liege jedoch in seiner Pflicht, organisatorisch für ein „angemessenes Verhältnis“ zwischen der Anzahl der Gäste und den verfügbaren Liegen zu sorgen.

Die Richter betonten zudem die Verantwortung des Veranstalters, auf die Durchsetzung der eigenen Regeln zu achten. Da dies unterlassen wurde, stehe der Familie eine höhere Minderungsquote des Reisepreises zu. Der Reiseanbieter hatte zunächst lediglich 350 Euro freiwillig erstattet. Das Gericht verurteilte ihn nun zur Zahlung von insgesamt 986,70 Euro.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die allgegenwärtigen und zunehmend eskalierenden „Liegen-Kriege” in Urlaubsdestinationen. In den sozialen Medien sorgen Bilder und Videos, die zeigen, wie Urlauber schon in der Nacht Handtücher platzieren oder die Liegen belagern, regelmäßig für Spott und Empörung. Einige Veranstalter setzen mittlerweile auf kostenpflichtige Liegenreservierungen, während in Spanien mancherorts Geldstrafen von bis zu 250 Euro drohen, wenn Liegen über Stunden ungenutzt bleiben.