Istanbul – Türkische Reiseagenturen äußern Bedenken gegen einen Gesetzentwurf, der künftig internationale Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften in der Türkei regulieren soll. Die geplante Regelung soll ausländischen digitalen Plattformen einen rechtlichen Rahmen für ihre Tätigkeit im Land geben und könnte bereits in den kommenden Tagen dem Parlament vorgelegt werden.
Hasan Eker, stellvertretender Vorsitzender des Verbands türkischer Reiseagenturen (TÜRSAB), kritisiert insbesondere die geplanten steuerlichen Unterschiede. Türkische Reiseagenturen seien derzeit mit einer Gesamtsteuerbelastung von rund 25 Prozent konfrontiert, während für ausländische Online-Plattformen nach dem Gesetzentwurf lediglich eine Steuer von 5 Prozent vorgesehen sei.
Nach Ansicht Ekers könnte dieser Unterschied den internationalen Plattformen einen erheblichen Preisvorteil verschaffen. Verbraucher könnten ihre Buchungen zunehmend dorthin verlagern, wenn die Anbieter aufgrund der niedrigeren Abgaben günstigere Preise anbieten können.
Sorge vor wachsender Marktmacht
Eker warnt, dass dies zu einem deutlichen Umsatzrückgang bei türkischen Reiseagenturen führen und den Wettbewerb schwächen könnte. Gleichzeitig steige das Risiko einer zunehmenden Konzentration des Marktes.
„Wenn es zu einer Monopolisierung kommt, werden sie beginnen, die Preise selbst festzulegen“, sagte Eker. Er befürchtet, dass Plattformen in einem solchen Szenario Hotelzimmer zu niedrigeren Preisen einkaufen und anschließend zu höheren Preisen an Verbraucher weiterverkaufen könnten.
Die zentrale Forderung des Verbands sei daher eine Gleichbehandlung aller Anbieter nach türkischem Recht.
Eker betonte zugleich, dass TÜRSAB grundsätzlich nichts gegen die Nutzung internationaler Buchungsplattformen habe. „Wir wollen, dass die Bürger die Dienste von Booking nutzen können. Unser Problem ist, dass Booking kein Büro im Land hat“, sagte er. Ausländische digitale Plattformen, die in der Türkei tätig sind, müssten denselben Verpflichtungen unterliegen wie türkische Reiseagenturen.
Genehmigung und Vertretung vor Ort geplant
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen ausländische Plattformen für die Vermittlung von Unterkünften künftig eine Genehmigung des türkischen Ministeriums für Kultur und Tourismus benötigen.
Darüber hinaus sollen internationale Anbieter wie Booking verpflichtet werden, einen lokalen Vertreter in der Türkei zu unterhalten.