Bei gezielten Zollkontrollen an den bayerischen Grenzübergängen ist einem Reisenden aus der Türkei ein wertvoller Fund zum Verhängnis geworden: In seinem Gepäck sowie an seinem Körper entdeckten Beamte des Hauptzollamts Augsburg Goldschmuck im Wert von über 26.000 Euro (rund 1,27 Millionen TL) – ohne die nötige Zollanmeldung. Die Konsequenz: Beschlagnahmung und ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung.
Die Entdeckung war Teil einer zweiwöchigen Schwerpunktaktion des Verkehrswegekontrollteams in Kempten, bei der zahlreiche Rückkehrer aus dem Urlaub gezielt unter die Lupe genommen wurden. Dabei richtete sich das Augenmerk besonders auf illegal eingeführten Goldschmuck – ein Problem, das den Zoll in den letzten Jahren zunehmend beschäftigt.
63 Verfahren, Tausende Euro an Steuern nacherhoben
Insgesamt wurden mehr als 63 Strafverfahren eingeleitet, 67.000 Euro an Einfuhrabgaben wurden nacherhoben. Neben Steuerdelikten stießen die Beamten auch auf Verstöße gegen das Waffengesetz: In sieben Fällen wurden verbotene Messer wie Springmesser und Butterflymesser sichergestellt.
Zoll warnt Reisende eindringlich
Der spektakulärste Fall war jedoch jener des Reisenden aus der Türkei mit dem Gold im Gepäck. Ohne gültige Anmeldung durfte der Schmuck nicht nach Deutschland eingeführt werden – selbst bei privaten Mitbringseln gelten strenge Meldepflichten.
Die Zollbehörden warnten erneut davor, hochwertige Schmuckstücke oder Bargeldbeträge unangemeldet einzuführen. Wer die geltenden Einfuhrregeln missachtet, riskiert hohe Geldstrafen, Strafverfahren – und den Verlust der eingeführten Waren.