Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Schulordnung eines Gymnasiums in Berlin-Mitte eingereicht. Wie die WELT berichtet, verbietet die Schule „im Interesse des Schulfriedens“ das sichtbare Beten auf dem Schulgelände.
Nach Ansicht der GFF verstößt dieses Verbot gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit und benachteiligt insbesondere muslimische Schülerinnen und Schüler. GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista erklärte, es sei unzumutbar, dass sich Betende aus Angst vor Sanktionen in Toiletten oder abgelegene Bereiche zurückziehen müssten.
Die Organisation stützt ihre Klage auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage zunächst nicht.
Wie die WELT weiter schreibt, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2011 entschieden, dass ein Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding nicht demonstrativ beten dürfe. Diese Entscheidung bezog sich jedoch auf den Einzelfall.
Die GFF hat in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen diskriminierende Regelungen im Bildungs- und öffentlichen Bereich geklagt, unter anderem erfolgreich für die Gleichbehandlung von Frauen in Berliner Bädern.